Rund 12.000 Beamte aus Berlin haben Widerspruch beim Europäischen Gerichtshof gegen ihre Beamtenbesoldung eingereicht. Die Staatsdiener empfinden das derzeitige Besoldungssystem als altersdiskriminierend. Sollten die Richter für die Beamten entscheiden, würde das komplette Besoldungssystem, wie es jetzt in Berlin und Niedersachsen angewandt wird, kippen und dem Land würden erhebliche Mehrkosten entstehen.

In Niedersachsen und auch in anderen Ländern orientiert sich das Besoldungssystem an das Lebensalter des Beamten, und nicht wie in anderen Ländern bereits jetzt schon durchgesetzt an die Berufserfahrung, oder auch Erfahrungszeiten genannt. Sollten die Richter des Europäischen Gerichtshofes die bisherige Besoldung als rechtswidrig ansehen, dann drohen beispielsweise dem Land Niedersachsen Nachzahlungen in Höhe von etlichen tausend Euro. Zudem müsse das Land die betroffenen Beamten in eine neue Besoldungsgruppe einstufen.

Bei der Entscheidung des EuGH werden jedoch nur diejenigen Beamten bei der Nachzahlung und Neugruppierung berücksichtigt, die bis zum 31. Dezember 2013 Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt hatten. Sollte das Urteil zu Gunsten der Beamten ausfallen, so müssten alle Länder, die ihre Beamten nach Altersstufen und nicht nach Berufserfahrung eingruppieren, ihr Besoldungssystem erneuern.

Der Generalanwalt hatte vor kurzem eine Empfehlung für den EuGH ausgesprochen, dass die Besoldung im Land Berlin und Niedersachsen diskriminierend für die Beamten in den Ländern sei. Da die Richter zumeist der Empfehlung des Generalanwalts folgen, scheint schon jetzt nahezu absehbar, dass die Beamten in den betroffenen Ländern Recht erhalten werden.

Quelle: noz.de