Auch im Saarland wird nun die Besoldung für Beamte und Richter überprüft. Vorausgegangen waren die Beschlüsse vom 4. Mai 2020 zur Richter- und Beamtenbesoldung des Landes Berlin, bei denen das Bundesverfassungsgericht Vorgaben zur amtsangemessenen Alimentation von Beamten sowie Richtern mit mehr als zwei Kindern in Nordrhein-Westfalen machte. Nun zieht das Saarland nach und beschließt für seine Beamten und Richter ein neues Besoldungsgesetz.

Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung wurde fristgemäß vorgelegt

Nach der Sommerpause 2022 solle ein Gesetzentwurf zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorgelegt werden. Darauf hatten sich die saarländische Landesregierung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften geeinigt. 

Am Dienstag, den 20. September 2022, stellte die Landesregierung den Gesetzentwurf den Gewerkschaften in einem Spitzengespräch vor. In diesem wurden alle notwendigen Vorgaben eingearbeitet, um rückwirkend ab 1. Januar 2022 für die Beamten und Richter des Landes eine amtsangemessene Alimentation sicherzustellen.

Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau war entscheidend

Wichtig bei der Ausarbeitung des neuen Gesetzes war die Einhaltung des Mindestabstandes zum Grundsicherungsniveau für eine vierköpfige Familie in der untersten Besoldungsgruppe. Das Gleiche gilt für die Zuschläge. Auch hier muss bei kinderreichen Familien ein hinreichender Abstand zum Grundsicherungsniveau bestehen.

Innenminister Reinhold Jost erklärte nach dem Spitzengespräch in der Landespressekonferenz Folgendes:

"Trotz der angespannten Haushaltslage steht es für mich außer Frage, dass die Beamtinnen und Beamten sowie die Richterinnen und Richter im Saarland rechtskonform besoldet werden müssen. Hierzu haben wir ein ausgewogenes Modell entwickelt, das die rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vollumfänglich umsetzt."

300 Euro Energiepauschale wird auch auf Versorgungsempfänger übertragen

Im Rahmen des dritten Entlastungspaketes der Bundesregierung soll auch die erarbeitete Energiepauschale in Höhe von 300 Euro für Rentner auf die rund 15.700 Versorgungsempfänger des Landes übertragen werden. Im Jahr 2022 stellt die die Landesregierung etwa 4,7 Mio. Euro zusätzliche Mittel bereit, um die Energiepauschale für die Versorgungsempfänger zu gewährleisten.

Gewerkschaftler zeigen sich zufrieden

Der saar-Vorsitzender, Ewald Linn, zeigte sich zufrieden:

"Die schnelle Umsetzung der beiden Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zur Grundsicherung und amtsangemessenen Alimentation für Beamtinnen und Beamte mit drei und mehr Kindern rückwirkend zum 1.1.2022 ist der richtige Weg und unterbindet weitere rechtliche Konflikte. Ob der von der Landesregierung gewählte Weg tatsächlich ausreichend ist, um den komplexen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu genügen, ist zu prüfen. Dass die Landesregierung die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro auch an die saarländischen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zahlen will, ist aus Gründen des Gleichheitsgrundsatzes konsequent und richtig."

Auch der stellvertretender Vorsitzender des DGB Rheinland-Pfalz / Saarland, Timo Ahr, sieht in der Umsetzung der Beschlüsse den richtigen Weg:

"Es ist folgerichtig, dass die saarländische Landesregierung den Beschluss des Zweiten Senats vom 4. Mai 2020 bzw. das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur amtsangemessenen Alimentation nun verfassungskonform umsetzt. Zu begrüßen ist ferner, dass die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes im Zuge des Entlastungspakets III der Bundesregierung von der Energiepreispauschale profitieren, nachdem bereits einige Bundesländer angekündigt hatten, dies ebenfalls tun zu wollen."

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