Der NRW-Landtag hat für alle Beamten und Richter eine Corona-Prämie beschlossen. Diese soll bis spätestens zum 31. März gezahlt werden.

NRW überträgt Tarifergebnis

Nordrhein-Westfalen überträgt den Tarifabschluss aus dem öffentlichen Dienst der Länder inhalts- und zeitgleich. So werden Beamte und Richter in NRW ebenso eine Corona-Prämie in Höhe von 1.300 Euro erhalten. Diese soll steuer- und abgabenfrei sein und bis spätestens zum 31. März gezahlt werden. Das entsprechende Gesetz wurde bereits vom Landtag mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen.

Anwärter erhalten 650 Euro

Beamtenanwärter sollen die Hälfte der Corona-Prämie erhalten. Sie können sich somit über eine Bonuszahlung von 650 Euro freuen.

Besoldung wird um 2,8 % erhöht

Die Beamtenbesoldung soll zum 01. Dezember 2022 um 2,8 % erhöht werden. Damit folgt das Land ebenso dem Tarifergebnis aus dem öffentlichen Dienst. Im Gesetzentwurf der Landesregierung heißt es dazu:

 "Auch die Beamten- und Richterschaft ist seit Beginn der Covid-19-Pandemie erheblichen zusätzlichen Belastungen ausgesetzt".

Weitere Änderungen für Beamte und Richter

Was wird sich noch ändern? Ein kurzer Überblick.

Mehr Geld bereits ab 01. April 2022 für viele Beamte

Beamte und Versorgungsempfänger im Bund werden bereits ab 01. April 2022 mehr Geld bekommen. Insgesamt sollen sie eine Besoldungserhöhung von rund 1,8 Prozent erhalten.

Umzugspauschale wird erhöht

Ab April 2022 wird es eine höhere Umzugskostenpauschale bei der Steuererklärung geben. Für Alleinstehende wird sie um 16 Euro auf 886 Euro steigen. Für Verheiratete und Lebenspartner, sowie Kindern wird er von 580 Euro auf 590 Euro erhöht. Für Kinder, die nach dem Umzug Nachhilfeunterricht erhalten, kann ab April ein Höchstbetrag von 1.881 Euro (bis 31.03.2022: 1.160 Euro) geltend gemacht werden.