Beamte in Bayern erhalten gemäß ihrer Eingruppierung und Laufbahn eine entsprechende Besoldung, die sich an Besoldungstabellen orientiert. Diese wird in unterschiedlichen zeitlichen Intervallen in der Höhe angepasst.


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Die letzten Besoldungsrunden

Die letzten Besoldungsrunden für Bayern wurden folgende Ergebnisse erzielt:

Besoldungsrunde 2023 - 2025

  • + 5,5 % zum 01.02.2025
  • + 200 € zum 01.11.2024
  • 3.000 € Inflationsabmildungsprämie

Besoldungsrunde 2021 - 2023

  • Anhebung: +2,8 %
  • gültig ab 01.12.2022 - 31.10.2024
  • ab 01.01.2023 Einführung eines Orts- und Familienzuschlags
  • Einmalzahlung im März 2022 als sogenannte steuerfreie Corona-Sonderzahlung 
  • aktive Beamte und Richter erhalten 1300 €, Anwärter: 650 €, Pensionäre: 0 €

Infos zur Besoldung der bayerischen Beamtinnen und Beamten

Das Landesamt für Finanzen Bayern ist in verschiedenen Aufgabenbereichen der Finanzverwaltung zuständig, die nicht von dem Bayerischen Landesamt für Steuern bearbeitet werden. Zu den Aufgaben für die Landesbeamten gehören unter anderem:

  • die Festsetzung der Besoldung für Beamte und Versorgungsempfänger
  • die Anordnung der Beamtenbesoldung für Beamte
  • die Abrechnung der Besoldung für die Landesbeamten und Versorgungsempfänger
  • Angelegenheiten in der Beihilfe
  • Kindergeldzahlungen
  • Dienstunfallfürsorge und Sachschadenersatz
  • Wohnungsfürsorge
  • Bearbeitung von Angelegenheiten von Reisekosten, Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung

Leistungen für Beamte

Das Landesamt für Finanzen Bayern zahlt folgende Leistungen für Beamtinnen und Beamte:

  • Grundgehaltssätze der Besoldung A, B, W, C, R
  • Anwärtergrundbeträge
  • Familienzuschlag
  • Strukturzulage, Amtszulage und Zulagen für besondere Berufsgruppen
  • Sonstige Zulagen
  • Mehrarbeitsvergütungssätze
  • Auslandsbesoldung

Allgemeine Zuständigkeit der Dienststellen für Beamte

Region Dienststelle
Mittelfranken Würzburg
Niederbayern Landshut
Oberfranken Würzburg
Oberbayern Landshut
Oberpfalz Augsburg
Schwaben Augsburg
Unterfranken Würzburg
Außerhalb Bayerns Landshut

 

Zuständigkeit für Beamte der Polizei

Region Dienststelle
Mittelfranken Würzburg
Niederbayern Landshut
Oberfranken Würzburg
Oberbayern Landshut
Oberpfalz Augsburg
Schwaben Augsburg
Unterfranken Würzburg
Außerhalb Bayerns Landshut

 

Zuständigkeit für Beamtenanwärter der Steuerverwaltung

Region Dienststelle
Mittelfranken Würzburg
Niederbayern Würzburg
Oberfranken Würzburg
Oberbayern Würzburg
Oberpfalz Würzburg
Schwaben Würzburg
Unterfranken Würzburg
Außerhalb Bayerns Würzburg

 

Sonstige Sonderzuständigkeiten

Region Dienststelle
Bayerische Staatsregierung Würzburg
Bayerisches Landesamt für Steuern Würzburg
Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz Würzburg
Finanzämter Würzburg
Justizverwaltung Würzburg

Versorgungsauskunft

Beamte in Bayern können eine Versorgungsauskunft vom Landesamt für Finanzen erhalten. Dabei unterscheidet das Landesamt für Finanzen Bayern zwei Arten der Auskunft: 1. die verkürzte Versorgungsauskunft und 2. die umfassende Versorgungsauskunft.

  • Verkürzte Versorgungsauskunft

Eine verkürzte Versorgungsauskunft, die schriftlich erfolgt, können sich Beamte und Richter auf Probe bzw. Lebenszeit erstellen lassen, wobei der voraussichtliche Ruhegehaltssatz bei Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze ermittelt wird. Alle Daten sind auf elektronischem Wege via eines Formulars an die zuständige Bezügestelle  zu übertragen.

Folgende Angaben und Dokumente können für die Auskunft benötigt werden:

  • VIVA-Personalnummer (steht in der aktuellen Bezügemitteilung)
  • Vordienstzeitenentscheidung
  • Bewilligung von Teilzeitbeschäftigungen
  • Beurlaubungen ohne Bezüge
  • Wehr- oder Zivildienstzeitbescheinigung
  • E-Mail-Adresse (optional)

Bei erfolgreicher Übertragung der geforderten Daten wird die verkürzte Versorgungsauskunft postalisch an die angegebene Adresse versandt. Bestimmte Voraussetzungen für eine verkürzte Versorgungsauskunft bestehen nicht.

  • Umfassende Versorgungsauskunft

Beamte und Richter des Freistaates Bayern können eine umfassende Versorgungsauskunft erhalten, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

  • Vollendung des 55. Lebensjahres
  • Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

Die umfassende Versorgungsauskunft enthält eine (fiktive) Festsetzung der Versorgungsbezüge mit Angabe des voraussichtlichen Bruttobetrages und eine Zusammenstellung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten. Keine Berücksichtigung finden Anrechnungsvorschriften sowie Kürzungs- und Ruhevorschriften.

Wichtig:

Um eine umfassende Versorgungsauskunft erstellen zu können, muss das Landesamt für Finanzen in die Personalakte des jeweiligen Beamten oder Richters einsehen können. Dazu wird diese angefordert. Beamte, die nicht mit einer Einsicht einverstanden sind, sollten keine umfassende Versorgungsauskunft stellen. Zudem kann eine umfassende Versorgungsauskunft nicht mehrfach oder im Rahmen von Alternativberechnungen gestellt werden.