Besoldungstabelle Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen wird die Besoldung durch Gesetz oder danach ergangene Rechtsverordnungen geregelt, die wesentliche Grundlage bildete das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG), sowie die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen.
Mit in Kraft treten der Förderalismusreform wurde Nordrhein- Westfalen die eigenständigen Regelungskompetenzen für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen. Die Gesetzgebungskompetenz wurde vom Bundesland Nordrhein-Westfalen genutzt, um eigene und neue Besoldungstabellen zu beschließen. Damit wurde für die Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein- Westfalen zum 1.7.2008 die Besoldung um 2,9% angehoben. Die zugehörigen Tabellenwerte finden sie auf dieser Seite, auch hier ohne die Besoldungsgruppe R.
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Besoldungsordnung Nordrhein-Westfalen (PDF-Format) gültig ab 1.April 2011
Familienzuschlag Nordrhein-Westfalen (PDF-Format) gültig ab 1.April 2011
Besoldungsordnung Nordrhein-Westfalen (PDF 29 KB) gültig ab 1.März 2010
Besoldungstabellen gültig ab 1. März 2009
Besoldungsordnung A (PDF 12,0 KB)
Besoldungsordnung B, C, W (PDF 11,5 KB)
Familienzuschlag (PDF 8,3 KB)
Anwärtergrundbetrag (PDF 8,3 KB)