Die Besoldung von Beamten in den Länder ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Grundlage über die Festlegung der Besoldung ist das Bundesbesoldungsgesetz für Bundesbeamte und das jeweilige Landesbesoldungsgesetz für Landesbeamte sowie das Beamtenrecht im Allgemeinen für alle Beamten und Pensionäre. Die Besoldung bestimmt sich nach der Laufbahn, der Qualifikation und der Erfahrung des Beamten. Ein Besoldungsrechner kann helfen, einen Überblick über die Bezüge und Abzüge zu erhalten.


Besoldungsrechner im Überblick


Besoldungsrechner ermitteln Besoldung für Landes- und Bundesbeamte

Spezielle Besoldungsrechner können die Vergütung für Beamte differenziert nach dem jeweiligen Land kalkulieren. Für eine Kalkulation ist zumeist die Eingabe der Besoldungsgruppe, der Stufe, der Arbeitszeit sowie Steuerklasse, Kinder und Krankenkasse erforderlich.

Für gewöhnlich werden bestimmte Zuschläge oder sonstige außergewöhnliche Sonderzahlungen in die Kalkulation nicht automatisch einberechnet. Der Familienzuschlag wird jedoch zumeist mit in die Berechnung einbezogen, da dieser ein Bestandteil der Beamtenbesoldung sein kann. Sonderzahlungen (früher. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld), Zulagen und Zuschläge müssen daher gesondert im vorgegebenen Feld eingegeben werden.

Die Besoldung besteht im Allgemeinen aus einem Grundgehalt, einem Familienzuschlag sowie etwaigen Zulagen. Das Grundgehalt ist von der Besoldungsgruppe, der jeweiligen Stufe und der Besoldungsordnung abhängig. Je nach Qualifikation, Erfahrung und Beruf erfolgt die Eingruppierung in eine Besoldungsordnung bzw. in eine Besoldungsgruppe.

Besoldungsrechner und Bezügerechner - Bund und Länder

 

Bundesbeamte können einen allgemeinen Besoldungsrechner in Anspruch nehmen. Für übergeleitete Bundesbeamte sind spezielle Rechner verfügbar.

Landesbeamte können Besoldungsrechner direkt für ihr Bundesland beanspruchen. Diese können die Vergütung auf Grundlage der geltenden Besoldungsordnung des jeweiligen Bundeslandes berechnen.