Soldaten im Bundesdienst, Bundeswehrsoldaten, erhalten Beamtenbesoldung gemäß dem Bundesbesoldungsgesetz. Die Bezüge können durch den nachstehenden Besoldungsrechner online kostenfrei ermittelt werden. Die dazu erforderlichen Angaben wie unter anderem Daten zur Beschäftigung, zur Familie und zur Steuer werden online in den Rechner eingegeben.
Dieser ermittelt schließlich anhand dieser Daten die mögliche Besoldung. Grundsätzlich erhalten Soldaten bei der Bundeswehr eine Besoldung. Diese ergibt sich aus den Bundesbesoldungsordnungen A und B. Zum Grundgehalt können Zuschläge (zum Beispiel Familienzuschlag) und Zulagen gezahlt werden, wie es beispielsweise bei Kompaniefeldwebel, Flugzeugführer oder Kampfschwimmer der Fall ist. Zudem können Sonderzahlungen gezahlt werden. Zu den Sonderzahlungen gehören mitunter das frühere Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld.
Soldaten können ihre Besoldung durch einen Besoldungsrechner, der für sie zugeschnitten ist, ermitteln lassen. Dieser ermittelt die Besoldung, die als annähernder Wert zu sehen ist. Die exakte Besoldung wird ausschließlich durch den Dienstherrn festgelegt und kann von dem ermittelten Wert des Soldaten-Rechners abweichen.
Besoldungsrechner 2024 für Soldaten im Bundesdienst
Die resultierenden Ergebnisse beruhen auf Grundlage der eingegeben Daten. Somit können wir keine Gewährleistung, Aktualität und Richtigkeit für das angezeigte Ergebnis geben.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Ihre Daten nicht archiviert und gespeichert. Bitte lesen Sie dazu auch unsere Hinweise zum Datenschutz. Bitte beachten Sie, dass wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten geben können. Auch eine Gewährleistung und Haftung sind ausgeschlossen.
Wie bei Bundesbeamten und Beamten der Länder und Kommunen auch richtet sich die Besoldung nach der Laufbahn und der Erfahrung des jeweiligen Soldaten. Hier spielen die erlangten Dienstgrade und die Stufen eine wesentliche Rolle bei der Eingruppierung und der anschließenden Höhe der Besoldung. Des Weiteren wird erwägt, ob der Soldat Anspruch auf bestimmte Zulagen hat. Oftmals haben Soldaten, die in bestimmten Positionen eingesetzt werden Anspruch auf eine Stellenzulage und / oder Amtszulage. Dazu gehören unter anderem der Kompaniefeldwebel, Flugzeugführer oder Kampfschwimmer.
Amtszulagen sind unwiderruflich und ruhegehaltsfähig und können für herausgehobene Funktionen gezahlt werden. Amtszulagen sind ein Bestandteil des Grundgehalts.
Somit ergeben sich mitunter folgende Amtszulagen ab 01.03.2020
Besoldungsgruppe | Dienstgrad | Amtszulagen |
A 3 | Gefreiter | 43,37 Euro |
A 4 | Hauptgefreiter | 8,72 Euro |
A 5 | Oberstabsgefreiter | 43,37 Euro |
A 7 | Oberfeldwebel, Oberbootsmann | 53,86 Euro |
A 8 | Hauptfeldwebel, Hauptbootsmann, Oberfähnrich, Oberfähnrich zur See | 69,39 Euro |
A 9 | Oberstabsfeldwebel, Oberstabsbootsmann | 322,88 Euro |
Archiv: Amtszulagen ab April 2019
Besoldungsgruppe | Dienstgrad | Amtszulagen |
A 3 | Gefreiter | 42,92 Euro |
A 4 | Hauptgefreiter | 8,63 Euro |
A 5 | Oberstabsgefreiter | 42,92 Euro |
A 7 | Oberfeldwebel, Oberbootsmann | 53,30 Euro |
A 8 | Hauptfeldwebel, Hauptbootsmann, Oberfähnrich, Oberfähnrich zur See | 68,66 Euro |
A 9 | Oberstabsfeldwebel, Oberstabsbootsmann | 319,49 Euro |
Siehe auch:
Besoldungsrechner Bundeswehr
Besoldungsrechner Baden-Württemberg
Besoldungsrechner Soldaten
Besoldungsrechner