Soldaten im Bundesdienst, Bundeswehrsoldaten, erhalten Beamtenbesoldung gemäß dem Bundesbesoldungsgesetz. Die Bezüge können durch den nachstehenden Besoldungsrechner online kostenfrei ermittelt werden. Die dazu erforderlichen Angaben wie unter anderem Daten zur Beschäftigung, zur Familie und zur Steuer werden online in den Rechner eingegeben.

Dieser ermittelt schließlich anhand dieser Daten die mögliche Besoldung. Grundsätzlich erhalten Soldaten bei der Bundeswehr eine Besoldung. Diese ergibt sich aus den Bundesbesoldungsordnungen A und B. Zum Grundgehalt können Zuschläge (zum Beispiel Familienzuschlag) und Zulagen gezahlt werden, wie es beispielsweise bei Kompaniefeldwebel, Flugzeugführer oder Kampfschwimmer der Fall ist. Zudem können Sonderzahlungen gezahlt werden. Zu den Sonderzahlungen gehören mitunter das frühere Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld.

Soldaten können ihre Besoldung durch einen Besoldungsrechner, der für sie zugeschnitten ist, ermitteln lassen. Dieser ermittelt die Besoldung, die als annähernder Wert zu sehen ist. Die exakte Besoldung wird ausschließlich durch den Dienstherrn festgelegt und kann von dem ermittelten Wert des Soldaten-Rechners abweichen.

Besoldungsrechner 2024 für Soldaten im Bundesdienst

 

Besoldungsrechner Bund 2024
Version
Besoldungsgruppe
Stufe
Arbeitszeit
%

Monatliches Brutto Einkommen
iIhr Bruttoeinkommen: Hier tragen Sie Ihr monatliches Bruttoeinkommen ein, sofern Sie eine aus den Besoldungs- bzw. Entgelttabellen abweichende Vergütung erhalten. Sollte Ihr Bruttoeinkommen dem Tabellenwert entsprechen, so brauchen Sie hier keine Angabe machen.
Steuerklasse
iDie Steuerklasse: Die Höhe Ihrer Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer richtet sich in Deutschland unter anderem (neben der Einkommenshöhe) nach Ihrer Steuerklasse.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es folgende sechs Lohnsteuerklassen (geregelt im Einkommensteuergesetz):

Steuerklasse I: Ledige, verwitwete oder geschiedene ohne Kinder.
Steuerklasse II: Alleinerziehende ledige, verwitwete oder geschiedene mit Kindern.
Steuerklasse III: Verheirateter Alleinverdiener oder Doppelverdiener bei dem der andere Ehegatte auf Antrag beider die Steuerklasse V hat. Empfiehlt sich für Ehegatten, mit einem Vielverdiener (Steuerklasse III) und einem Wenigverdiener (Steuerklasse V).
Steuerklasse IV: Verheirateter Doppelverdiener, empfiehlt sich für Ehegatten, bei denen beide ungefähr gleichviel verdienen.
Steuerklasse V: Siehe Steuerklasse III.
Steuerklasse VI: Bei zusätzlicher Lohnsteuerkarte für ein weiteres Dienstverhältnis (Für einen Nebenverdienst).

Ihre Lohnsteuerklasse ist auf Ihrer Lohnsteuerkarte vermerkt.
Geburtsjahrgang
Steuerfreibetrag
iSteuerfreibetrag: Indem Sie sich einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, sparen Sie Monat für Monat Steuern. Den Freibetrag können Sie bis zum 30.11. eines Jahres, bei Ihrem Finanzamt beantragen und auf der Lohnsteuerkarte vermerken lassen. Dadurch reduziert sich die Lohnsteuer, die Ihr Arbeitgeber von Ihrem Bruttoeinkommen abziehen und an das Finanzamt abführen muss.

Als Freibetrag eintragen lassen, können Sie z.B. die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle oder Kosten für die Betreuung Ihrer Kinder.

Wenn Sie den Freibetrag nicht eintragen lassen, so können Sie die angefallenen Kosten nachträglich in Ihrer Einkommenssteuererklärung berücksichtigen. Das Finanzamt schreibt Ihnen die zuviel gezahlten Steuerbeträge wieder gut. Der Vorteil des Eintrags eines Freibetrags ist, dass Sie monatlich mehr Netto erhalten.
(Jahres-)Sonderzahlung
Zulagen (monatl.)
iZulagen:
  • Amtszulage
  • Erschwerniszulage
  • Wechselschichtzulage
  • Zulage §46 BBesG
  • Jubiläumszulage
Zuschläge (monatl.)
iZuschläge:
  • Auslandszuschlag
  • Familienzuschlag
Sind Sie in der Kirche?
Bundesland

Haben Sie Kinder?
Kinderfreibeträge
iDen Kinderfreibetrag entnehmen Sie Ihrer Lohnsteuerkarte. Ein Kinderfreibetrag steht jeweils beiden Eltern zur Hälfte zu. Kinderfreibeträge können auf einen Elternteil übertragen werden.

Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag in Deutschland. Je nach Ihrer Einkommensgröße kann er Ihr zu versteuerndes Einkommen senken. Ist das Kindergeld höher als der steuerliche Vorteil aus dem Kinderfreibetrag, dann kommt der Kinderfreibetrag nicht zum tragen. Bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags wird der Kinderfreibetrag auf jeden Fall angerechnet.

Der Kinderfreibetrag entspricht dem Existenzminimum des Kindes.

PKV (monatl.)
iPrivate Krankenversicherung: In dieses Feld geben Sie bitte Ihren Beitrag zur Privaten Krankenversicherung (PKV) ein.

Bitte beachten Sie: Der Beitrag zur PKV wird in der Regel von den Nettobezügen vom Beamten selbst entrichtet. Einfachhalber haben wir den PKV-Beitrag von den Nettobezügen sofort mit abgerechnet, um die endgültig zu verbleibendenden Bezüge nach Abrechnung der PKV-Beiträge zu ermitteln.

Wenn Sie keine Berechnung der Krankenkassenbeiträge wünschen, so geben Sie einen Betrag von 0,01 Euro im Feld "PKV" ein. Sollten Sie das PKV-Feld ausfüllen, so werden keine GKV-Beträge berechnet. Sollten Sie das PKV-Feld nicht ausfüllen, so werden automatisch GKV-Beiträge berechnet.
Beitrag Krankenversicherung
iKrankenversicherungssätze: Die angegebenen Krankenversicherungssätze enthalten den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil.

Krankenversicherungssatz 2023: 14,6 %
(davon trägt 7,3 % der Arbeitgeber und 7,3 % der Arbeitnehmer)
%
KV-Zusatzbeitrag:
iKrankenversicherung-Zusatzbeitrag
Hier finden Sie die Zusatzbeiträge mitgliederstarker Krankenkassen 2023:
actimonda Krankenkasse: 1,40%
AOK Baden-Württemberg: 1,60%
AOK Bayern: 1,58%
AOK Bremen/Bremerhaven: 1,38%
AOK Hessen: 1,60%
AOK Niedersachsen: 1,50%
AOK Nordost: 1,90%
AOK Nordwest: 1,89%
AOK Plus: 1,50%
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland: 1,80%
AOK Sachsen-Anhalt: 1,00%
Audi BKK: 1,25%
BAHN-BKK: 1,70%
BARMER: 1,50%
Bertelsmann BKK: 1,40%
BKK 24: 2,50%
BKK Diakonie: 1,60%
BKK Linde: 1,50%
Bosch BKK: 1,50%
hkk Erste Gesundheit: 0,98%
IKK Brandenburg und Berlin: 1,77%
IKK classic: 1,60%
IKK gesund plus: 1,10%
IKK Südwest: 1,65%
Kaufmännische KrankenkasseKKH: 1,50%
Knappschaft: 1,60%
mhplus Betriebskrankenkasse: 1,58%
Techniker Krankenkasse (TK): 1,20%
TUI BKK: 1,50%
VIACTIV Krankenkasse: 1,60%
WMF BKK: 1,60%
%

Die resultierenden Ergebnisse beruhen auf Grundlage der eingegeben Daten. Somit können wir keine Gewährleistung, Aktualität und Richtigkeit für das angezeigte Ergebnis geben.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Ihre Daten nicht archiviert und gespeichert. Bitte lesen Sie dazu auch unsere Hinweise zum Datenschutz. Bitte beachten Sie, dass wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten geben können. Auch eine Gewährleistung und Haftung sind ausgeschlossen.


Wie bei Bundesbeamten und Beamten der Länder und Kommunen auch richtet sich die Besoldung nach der Laufbahn und der Erfahrung des jeweiligen Soldaten. Hier spielen die erlangten Dienstgrade und die Stufen eine wesentliche Rolle bei der Eingruppierung und der anschließenden Höhe der Besoldung. Des Weiteren wird erwägt, ob der Soldat Anspruch auf bestimmte Zulagen hat. Oftmals haben Soldaten, die in bestimmten Positionen eingesetzt werden Anspruch auf eine Stellenzulage und / oder Amtszulage. Dazu gehören unter anderem der Kompaniefeldwebel, Flugzeugführer oder Kampfschwimmer.

Amtszulagen sind unwiderruflich und ruhegehaltsfähig und können für herausgehobene Funktionen gezahlt werden. Amtszulagen sind ein Bestandteil des Grundgehalts.

Somit ergeben sich mitunter folgende Amtszulagen ab 01.03.2020

Besoldungsgruppe Dienstgrad Amtszulagen
A 3 Gefreiter 43,37 Euro
A 4 Hauptgefreiter 8,72 Euro
A 5 Oberstabsgefreiter   43,37 Euro
A 7 Oberfeldwebel, Oberbootsmann 53,86 Euro
A 8 Hauptfeldwebel, Hauptbootsmann, Oberfähnrich, Oberfähnrich zur See 69,39 Euro
A 9 Oberstabsfeldwebel, Oberstabsbootsmann 322,88 Euro

Archiv: Amtszulagen ab April 2019

Besoldungsgruppe Dienstgrad Amtszulagen
A 3 Gefreiter 42,92 Euro
A 4 Hauptgefreiter 8,63 Euro
A 5 Oberstabsgefreiter   42,92 Euro
A 7 Oberfeldwebel, Oberbootsmann 53,30 Euro
A 8 Hauptfeldwebel, Hauptbootsmann, Oberfähnrich, Oberfähnrich zur See 68,66 Euro
A 9 Oberstabsfeldwebel, Oberstabsbootsmann 319,49 Euro

Siehe auch:

Besoldungsrechner Bundeswehr
Besoldungsrechner Baden-Württemberg
Besoldungsrechner Soldaten
Besoldungsrechner