Nachfolgend haben wir für Sie eine interaktive Übersichtskarte der Beamtenbesoldung der Bundesländer erstellt: Klicken Sie auf das jeweilige Bundesland der Karte, um direkt zu den landesspezifischen Besoldungstabellen zu gelangen. Unter der Karte finden Sie detaillierte Informationen zur Alimentation, zur Einstufung in die Besoldungsgruppen und hilfreiche Definitionen.
Die Besoldungsmerkmale - Laufbahngruppen - Alimentation
Was in anderen Berufsgruppen Lohn oder Gehalt genannt wird, bezeichnet man bei den Beamten als Besoldung. Deren Besoldung ist mit einigen Merkmalen und Besonderheiten versehen wie die Befreiung von bestimmten Sozialabgaben.
Berufsgruppen, die unter das Bundesbesoldungsgesetz fallen
Folgende Berufsgruppen fallen unter das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG):
- Beamtinnen und Beamte
- Richterinnen und Richter
- Soldatinnen und Soldaten
- Anwärterinnen und Anwärter
Das Bundesbesoldungsgesetz
Das Bundesbesoldungsgesetz ist für alle Besoldungsempfänger bindend, welche beim Bund, in den Ländern, Gemeinden, Gemeindeverbänden und allen sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts beschäftigt sind. Das Bundesbesoldungsgesetz, kurz BBesG lässt Sonderregelungen in den einzelnen Ländern zu. Nur solche die im BBesG festgehalten sind, dürfen auch angewandt werden.
Besonderheiten zum Besoldungssystem
Berufsgruppen fallen unter eine ganz besondere Entlohnungsweise. Sie sind die einzigen, deren Bezüge aufgrund eines Gesetzes gezahlt werden, welches vom Parlament verabschiedet wurde. Dieses Gesetz besagt ebenfalls, dass Einzelregelungen nicht zulässig sind. Hat eine Person, der oben genannten Berufsgruppen Zweifel an der rechtmäßigen Bezahlung, muss sie den Rechtsweg beschreiten. Dieser kann bis zur eventuellen Anfechtung des BBesG vor dem Bundesverfassungsgericht gehen.
Die Besoldung des Beamten soll vor allem sicherstellen, dass dieser angemessen entlohnt wird, wirtschaftlich unabhängig ist und somit auch vor negativen Einflüssen (Bestechung, Korruption) geschützt ist. Die Besoldung der Berufsgruppen beruht auf dem sogenannten Alimentationsprinzip. Dieses Prinzip gehört seit jeher zu den Grundrechten des Beamtentums und ist in Art. 33 Absatz 5 des Grundgesetzes geregelt.
Weiter zum Alimentationsprinzip
Laufbahngruppen: Qualifikation und Erfahrungszeit
Beamte werden in verschiedene Laufbahngruppen eingeordnet. Diese richten sich nach der Qualifikation und Erfahrungszeit. Dabei werden folgende Laufbahngruppen unterschieden:
- der einfache Dienst: Hier werden die Besoldungsgruppen A2 bis A6 zugeordnet.
- der mittlere Dienst: Dieser ist in die Besoldungsgruppe A6 bis hin zu Besoldungsgruppe A9 unterteilt.
- der gehobene Dienst: Dieser beginnt mit A9 und geht bis zur A13. Weiter zum gehobenen Dienst und Berufsfelder
- der höhere Dienst: Dieser reicht von A13 bis hin zu A16 und ist damit die höchste Laufbahngruppe
Tabellenübersicht: Einordnung der Besoldungsgruppen
Laufbahngruppen | Besoldungsgruppen | Berufsgruppen | Besoldungsart |
Besoldungsordnung A | A 2 - A 16 | Beamte und Soldaten | aufsteigende Besoldung |
Besoldungsordnung B | B 1 - B 11 | Beamte und Soldaten | feste Besoldung |
Besoldungsordnung C | C 1- C 4 | Hochschullehrer | aufsteigende Besoldung |
Besoldungsordnung R | R 1 - R 10 | Staatsanwälte und Richter | R 1 - R 2 aufsteigende Besoldung, R 3 - R 10 feste Besoldung |
Besoldungsordnung W | W 1 - W 3 | Professoren | feste Besoldung |
Übersicht Beamtenberufe und Laufbahngruppen
Grafik: Einstufungen der Beamten in die Besoldungsordnungen A, B, C, R, W
Die Erfahrungsstufen - Höhergruppierung und Herabgruppierung in Stufen
Das Grundgehalt der Berufsgruppen richtet sich der Besoldungsgruppe und der Stufe. Das Aufsteigen der Beamtenbesoldung Stufen richtet sich nach der Leistung des Beamten, der Qualifikation und der Erfahrung. Bei Richtern und Staatsanwälten wird die Besoldung nach der Diensterfahrung bemessen. Diese Regelung berücksichtigt, dass ein Berufsanfänger nicht gleich viel wie ein erfahrener Beamter verdienen kann.
Weiter zu den Leistungsstufen und Aufstiegsquoten
Beamte Grundgehalt: Beamtenbesoldung in Besoldungsgruppen
In den Bezügetabellen werden die verschiedenen und unterschiedlichen Grundgehälter der Besoldungsgruppen geregelt. Arbeitet ein Beamter in Teilzeit, dann wird dessen Besoldung anteilig ausgezahlt. Die Beamten-Grundgehälter werden wie folgt gezahlt:
Weiter zu den Besoldungstabellen von Bund und Länder
Eintritt in den Ruhestand: Erhalt von Beamtenpension
Die nachfolgende Tabelle gibt den Pensionseintritt bei Beamten wieder. Die Beamtenbesoldung wird durch die Beamtenpension nach Eintritt in die Pension abgelöst.
Beamtengruppe | Beendigung | Wartezeit erforderlich | Wartezeit erfüllt | Rechtsfolge | Versorgungsanspruch |
Beamte auf Widerruf | Dienstunfähigkeit | nein | nein | Entlassung, Nachversicherung | Unterhalt bei Dienstunfähigkeit wegen Dienstunfall |
Beamte auf Probe | Dienstunfähigkeit | nein | nein | Entlassung, Nachversicherung | Übergangsgeld, Unterhalt |
Altersgrenze erreicht | nein | nein | Entlassung, Nachversicherung | Übergangsgeld, Unterhalt | |
Dienstunfähigkeit wegen Dienstunfall | nein | nein | Ruhestand | Ruhegehalt | |
Beamte auf Lebenszeit | Altersgrenze erreicht | ja | ja | Ruhestand | Ruhegehalt |
Altersgrenze erreicht | ja | nein | Entlassung, Nachversicherung | Übergangsgeld, Unterhalt | |
Dienstunfähigkeit | ja | ja | Ruhestand | Ruhegehalt | |
Dienstunfähigkeit | ja | nein | Entlassung, Nachversicherung | Übergangsgeld, Unterhalt | |
Dienstunfähigkeit wegen Dienstunfall | nein | nein | Ruhestand | Ruhegehalt |
Grafik: Eintritt in die Pension
Siehe auch: