Auf dieser Seite erfahren Sie viele wichtige Informationen und aktuelle Regelungen zur Besoldung in Hessen.


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Die letzten Besoldungsrunden

Die letzten Besoldungsrunden für Hessen ergaben folgendes Ergebnis:

Besoldungsrunde 2024 - 2025

  • noch ausstehend

Besoldungsrunde 2021 - 2024

  • Anhebung: +2,2 % zum 01.08.2022 bis 31.03.2023
  • Anhebung: +3,0 % zum 01.04.2023 bis 31.07.2023
  • Anhebung: +1,89 % zum 01.08.2023 bis 31.12.2023
  • Anhebung: +3,0 % zum 01.01.2024 bis ?
  • steuerfreie Einmalzahlung als Corona-Sonderzahlung 2022: 1.000 € (Auszahlung erfolgt mit den Februar-Bezügen 2023)

Erläuterungen zur Besoldungsanpassung 2023 / 2024

Zum 01. April 2023 und zum 01. Januar 2024 wird es für die rund 104.000 hessischen Landesbeamten, Richter und 84.000 hessischen Versorgungsempfänger eine Besoldungsanpassung zusätzlich zur gewöhnlichen Besoldungsanpassung der Besoldungsrunde um jeweils drei Prozent geben. Des Weiteren wird der Familienzuschlag um 100 Euro pro Monat für die ersten beiden Kinder und für jedes weitere Kind um 300 Euro zum 01. April 2023 angehoben werden. Ebenfalls zum 01. April 2023 erfolgt eine Höhergruppierung der Beamten in A 5 in die Besoldungsgruppe A 6.  Die niedrigste Erfahrungsstufe wird für Richter und Staatsanwälte zum 01. April 2023 entfallen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird im Herbst 2022 auf den Weg gebracht. 

Besoldungsrunde 2019 - 2021

Die Besoldung für hessische Landesbeamte erhöht sich zum:

  • 01.03.2019 um 3,2 %
  • 01.02.2020 um 3,2 %
  • 01.01.2021 um 1,4 %

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern wird die Eingangsstufe nicht sonderlich mehr besoldet. Die Sonderzahlung wird nicht vermindert. Die Anwärterbezüge steigen abweichend zum 01.01.2019, 01.01.2020 und 01.01.2021.


Infos zur Besoldung in Hessen

Die Besoldung und deren Besoldungstabellen für Beamte des Landes Hessen werden von der Hessischen Bezügestelle (HBS) festgesetzt und ausgezahlt. Die Besoldungstabellen für Hessische Beamte werden vom Hessischen Ministerium des Inneren und Sport bereitgestellt. Die Besoldungstabellen richten sich nach dem Hessischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz.

Versorgungsbezüge in Hessen

Die Versorgungsbezüge für Beamte des Landes Hessen und deren Hinterbliebenen werden in der Pensionsbehörde Kassel festgesetzt. Fragen hierzu werden von der Pensionsbehörde beantwortet.

In der Regel werden die Versorgungsbezüge für Beamte, Richter und Soldaten bzw. deren Hinterbliebenen voll versteuert. Als mindernd gelten hier ein Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag, der seitens des Beamten erhalten werden kann, um somit die Steuerlast zu minimieren.

Versorgungsfreibetrag

Der Versorgungsfreibetrag und der Versorgungsfreibetragszuschlag werden seit dem Jahr 2006 in Schritten vermindert. Grund dafür ist die vermehrte Besteuerung der Renten, die seit dem Jahre 2006 eingeführt wurde. Der Zuschlag des Versorgungsfreibetrags entspricht dem damaligen Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Grundsätzlich ist es so, dass der Versorgungsfreibetrag und der Versorgungsfreibetragszuschlag sowie auch der Werbungskostenpauschbetrag für Versorgungsbezüge im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden.

Kindergeld für hessische Beamte

Das Kindergeld wird von der hessischen Bezügestelle festgesetzt und bearbeitet. Ebenso fallen die Gewährung der Leistung und der Ausgleichsbetrag gemäß § 50 Abs. 3 BeamtVG für Versorgungsempfänger in das Aufgabengebiet der Behörde. Beamte, die Kindergeld oder einen Ausgleichsbetrag erhalten möchten, müssen bei der Hessischen Bezügestelle einen Antrag stellen.

Zulagen

Hessische Beamte können zu ihrer Besoldung folgende Zulagen erhalten:

  • Zulage für einen Dienst zu ungünstigen Zeiten
  • Mehrarbeitsvergütung
  • Schmutz-, Gefahren- und Erschwerniszulagen
  • Bereitschaftsdienste bei der Polizei
  • Einsatzbereitschaft bei der Polizei
  • Rufbereitschaft bei der Polizei

Beamte können die entsprechenden Zulagen bei der personalverwaltenden Dienststelle beantragen. Diese setzt dann die Zulagenhöhe nach einer vorherigen Prüfung fest. Fragen zu den Zulagen müssen an die entsprechende personalverwaltenden Dienststelle gerichtet werden.

Der Besoldungsnachweis

Der Besoldungsnachweis gliedert sich in verschiedene Abschnitte mit einer Auflistung der einzelnen Bezüge. Ebenso sind Brutto- und Nettobezüge angegeben. Um den Aufbau eines Besoldungsnachweises besser zu veranschaulichen haben wir die nachfolgende Übersicht für Sie erstellt. Alle darin enthaltenden Werte sind fiktive Werte und dienen nur zur Veranschaulichung.