In Baden-Württemberg werden derzeit etwa 418.000 Beamtinnen und Beamte, Pensionärinnen und Pensionäre, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) vergütet. Zu der Grundversorgung zählt ebenso das Kindergeld und diverse Zuschüsse zu Krankenkosten.


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Besoldungsanpassung Baden-Württemberg 2023 - 2025

  • + 5,6 % zum 01.02.2025
  • + 3,6 % zum 01.11.2024
  • 3.000 € als Einmalzahlung als Inflationsabmildungsprämie

Besoldungsanpassung Baden-Württemberg 2021 - 2023

Die Besoldung wird wie folgt angepasst:

  • Anhebung: +2,8 %
  • gültig ab 01.12.2022 - 31.10.2024
  • künftig wird es die Stufen 1 bis 10 statt 1 bis 12 bei der A-Besoldung geben
  • Überleitung ohne Besoldungsreduzierung  
  • Eingangsämter werden mit Ausnahme des höheren Dienstes angehoben
  • Anhebung der Kinderzuschläge
  • Einmalzahlung im März 2022 als sogenannte steuerfreie Corona-Sonderzahlung 
  • aktive Beamte und Richter erhalten 1300 €, Anwärter: 650 €, Pensionäre: 0 €

Besoldungsanpassung Baden-Württemberg 2019 - 2021

Die Besoldung unterliegt den aktuellen Besoldungstabellen, die in bestimmten Intervallen in der Höhe der Beamtenbesoldung angepasst werden. Eine Anpassung erfolgt zumeist auf Grundlage von Tarifverhandlungen mit Gewerkschaften oder durch Übertragungen der Ergebnisse aus dem öffentlichen Dienst.

Besoldungstabelle Baden-Württemberg (gültig ab 01.01.2019)

Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2019/2020/2021

Die letzte Besoldungsrunde im Frühjahr 2019 ergab folgende Anhebungen:

  • 01.01.2019 um 3,2 %
  • 01.01.2020 um 3,2 %
  • 01.01.2021 um 1,4 %

Allgemeine Infos zur Besoldung

Die Besoldung bzw. Bezüge werden pro Monat im Voraus gezahlt. Dabei gilt als Auszahlungstag der letzte Werktag des Monats. Die Auszahlung der letzten Besoldungserhöhung soll rückwirkend ab den Juni-Auszahlungen vorgenommen werden. Dabei soll es zu einer Abschlagszahlung kommen.

Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsgeld

Die Abrechnung und Auszahlung von Reise- und Umzugskosten, einschließlich von Trennungsgeld, wird in den entsprechenden Landesverwaltungen bearbeitet. Ausgenommen hiervon sind der Geschäftsbereich des Justizministeriums, das Landesamt für Verfassungsschutz, das Landeskriminalamt, die Hochschule der Polizei in Villingen-Schwenningen sowie die Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung. In diesen Fällen bearbeiten die Dienststellen die Reise- und Umzugskosten und das Trennungsgeld.

Gehaltsmitteilung

Die Besoldung wird durch eine Gehaltsmitteilung („Mitteilung über die Zusammensetzung der Bezüge“)  bekannt gegeben. Diese kann auf elektronischem Wege über das Kundenportal des Landesamtes für Besoldung und Versorgung abgerufen werden. Eine Gehaltsmitteilung wird nur dann dem Beamten offeriert, wenn sich Änderungen in den Bezügen ergeben.

Versorgungsauskunft für BeamteNEU ab 01.01.2017

Das Land Baden-Württemberg wird erstmals zum 01.01.2017 eine turnusmäßige Versorgungsauskunft erteilen. Diese wird alle 5 Jahre gemäß § 77 Abs. 1 Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg (LBeamtVGBW) neu erteilt. Damit ist Baden-Württemberg das erste Bundesland, welches eine Versorgungsauskunft in dieser Art ausstellt.

Auskunft über Versorgungsangelegenheiten (altes Recht – gültig bis 31.12.2016)

Beamte können sich schriftlich Auskunft über ihre Versorgung beim Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg einholen.

Folgende Voraussetzungen für eine schriftliche Auskunft müssen ganz oder teilweise gegeben sein:

  • Das 55. Lebensjahr muss vollendet sein
  • Die letzte Versorgungsauskunft darf nicht früher als 4 Jahre zurückliegen
  • Der Ruhestand darf nicht länger als ein Jahr bevorstehen
  • Eine Versetzungsgefährdung in den Ruhestand durch Dienstunfähigkeit besteht
  • Auskunft über Auswirkungen der Versorgung durch eine Beurlaubung bzw. Teilzeit besteht

Die schriftliche Auskunft muss durch den Vordruck LBV 2270A bzw. bei Professoren durch den Vordruck LBV 2270P getätigt werden. Zudem kann der zuständige Bearbeiter über das Kundenportal kontaktiert werden.

Keine Zuständigkeit

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg hat keine Zuständigkeit bei einem Wechsel der Steuerklasse oder Anfragen zum Steuerfreibetrag. Hierzu muss das zuständige Finanzamt kontaktiert werden. Dies gilt ebenso bei der Steuer-ID.

Anträge

Wichtige Vordrucke können neben weiteren zahlreichen Anträgen beim Landesamt für Besoldung und Versorgung in Baden-Württemberg gestellt werden.

Gehaltsmitteilung

Die Besoldung wird durch eine Gehaltsmitteilung („Mitteilung über die Zusammensetzung der Bezüge“)  bekannt gegeben. Diese kann auf elektronischem Wege über das Kundenportal des Landesamtes für Besoldung und Versorgung abgerufen werden. Eine Gehaltsmitteilung wird nur dann dem Beamten offeriert, wenn sich Änderungen in den Bezügen ergeben.

Rechner der Ruhegehaltssätze

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung in Baden-Württemberg stellt Beamten einen Rechner zur Verfügung, der auf dem bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Recht (BeamtVG i.d.F. 31.08.2006) basiert. Das neue Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg (LBeamtVGBW) ist jedoch derzeit noch nicht als Grundlage des Rechners zugeteilt worden. Der Rechner ist nur für persönliche Kalkulationen gedacht, ohne das ein Rechtsanspruch besteht. Zum Rechner

 

Quelle: Website Screenshot Landesamt für Besoldung Baden-Württemberg

Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsgeld

Die Abrechnung und Auszahlung von Reise- und Umzugskosten, einschließlich von Trennungsgeld, wird in den entsprechenden Landesverwaltungen bearbeitet. Ausgenommen hiervon sind der Geschäftsbereich des Justizministeriums, das Landesamt für Verfassungsschutz, das Landeskriminalamt, die Hochschule der Polizei in Villingen-Schwenningen sowie die Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung. In diesen Fällen bearbeiten die Dienststellen die Reise- und Umzugskosten und das Trennungsgeld.

Statistik des Landesamt für Besoldung und Versorgung 

  • Bearbeitung pro Jahr von etwa 1,1 Millionen Beihilfeanträgen
  • Erstattungsvolumen beträgt etwa rund 1,3 Milliarden Euro
  • Gesamtausgaben für Bezüge und Kindergeld erreichten durchschnittlich rund 16 Milliarden Euro
  • Gesamtausgaben für Entschädigungsleistungen betragen etwa 12,4 Millionen Euro
  • Abrechnung von rund 795.000 Dienstreisen im Jahr