Regelung der Beamtenbesoldung Stufen
Überleitung in das neue Dienstrechtsneuordnungsgesetz
Beispielberechnung zur Einstufung
Aufstieg von einer Überleitungsstufe


Durch die Überleitung der Beamten, Beamtinnen und Versorgungsempfänger des Bundes in das neue Besoldungsrecht des Bundes, ist somit seit 01. Juli 2009 eine neue Besoldungsstruktur entstanden.

Erfahrungsstufen Beamte

Die bis dato geltende Grundgehaltstabelle wurde von einer neuen Besoldungstabelle abgelöst, wobei die bisherigen 12 Stufen der 15 Besoldungsgruppen durch 8 Stufen ersetzt wurden. Die neuen Beamtenbesoldung Stufen weisen nun einen Jahreswechselrhythmus von 2, 3 und 4 Jahren auf.

Aufstieg durch Berufserfahrung

Ebenso neu ist die Verabschiedung des Senioritätsprinzips. Von nun an ist der Aufstieg innerhalb der Beamtenbesoldungsstufen an die Berufserfahrung gekoppelt.

Dieses Erfahrungsprinzip wirkt sich auf die neue Tabellenstruktur aus. Somit orientiert sich die Eingruppierung an die Berufserfahrung des jeweiligen Beamten.

Durch eine stetig wachsende Berufserfahrung im alltäglichen Dienst wird ein Stufenaufstieg automatisch nach 2, 3 oder 4 Jahren vorgenommen. Zusätzliche Qualifikationen werden angerechnet und können zu einem schnelleren Aufstieg führen. Ebenso Berücksichtigung finden Kindererziehung und Pflegezeiten.

Höhergruppierungen und Herabgruppierungen

Höhergruppierungen werden vor allem durch besondere Leistungen vollzogen. Das Gleiche gilt bei Herabgruppierungen. Hier werden Beamte in eine Stufe zurückversetzt oder verbleiben in der bisherigen Stufe länger als gewöhnlich, da ihre Leistungen unterdurchschnittlich sind.

Regelung der Beamtenbesoldung Stufen

Die nachfolgende Grafik soll auf anschauliche Art und Weise Aufschluss über die Eingruppierung in die Beamtenbesoldung Stufen und den weiterführenden Aufstieg geben.

Überleitung in das neue Dienstrechtsneuordnungsgesetz

Das neue Dienstrechtsneuordnungsgesetz ist seit Februar 2009 gültig. Beamte und Versorgungsempfänger des Bundes wurden vom bisherigen in das neue Besoldungsrecht übergeleitet.

Das Endgrundgehalt wird, wie ebenso in der Grafik feststellbar, nach 23  Jahren mit dem Erreichen der Besoldungsstufe 8 (die letzte der Erfahrungsstufen Beamte) erreicht.

In das Grundgehalt wird ab 2009 eine allgemeine Stellenzulage zuzüglich einer jährlichen Sonderzahlung integriert. Die jährliche Sonderzahlung wurde statt einer Einmalzahlung monatlich in die Beamtenbesoldung umgelegt. Die neuen Grundgehaltstabellen sind am 01. Juli 2009 in Kraft getreten, wobei Tarifanpassungen in bestimmten Intervallen durchgesetzt werden.

Die Überleitung in das neue Besoldungssystem und in die Beamtenbesoldung Stufen erfolgte gemäß den bisherigen Dienstbezügen.

Dabei wurde folgende Formel zur Überleitung angewandt:

Summe = Grundgehalt + Stellenzulage + Sonderzahlung

              = Bemessungsgrundlage

 

Das resultierende Ergebnis wurde auf volle Euro gerundet. Eine Überleitung erfolgte dann gemäß dem Betrag in die Überleitungstabelle, welche neben den 8 Besoldungsstufen auch 7 Überleitungsstufen enthält.

Durch die Umlegung der Sonderzahlung in das monatliche Grundgehalt wurde den Beamten der Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 10,42 Euro zum Grundgehalt hinzugerechnet. Durch Aufrundung des resultierenden Betrages wurde der jeweilige Beamte in die entsprechende Besoldungsstufe mit dem übereinstimmenden Betrag eingruppiert. Sollte der gerundete Betrag nicht mit einer Besoldungsstufe übereinstimmen, so wurde der Beamte in eine Überleitungsstufe eingruppiert, die dem gerundeten Betrag am nächsten kommt. 

 

Beispielberechnung zur Einstufung in die Besoldungstabelle

Eine Beamtin im gehobenen Dienst in der Besoldungsgruppe A 11 und der Stufe 8 erhielt vor dem Juli 2009 3.120,05 Euro monatlich an Grundgehalt. Durch das neue Dienstrechtsneuordnungsgesetz würden sich das Grundgehalt und die Stufenzugehörigkeit wie folgt ändern:

Bisheriges Grundgehalt: 3.120,05 Euro in A 11, Stufe 8

Allgemeine Stellenzulage: 75,49 Euro

Sonderzahlung: 79,88 Euro

Summe = Grundgehalt + Stellenzulage + Sonderzahlung

              = Bemessungsgrundlage

Summe = 3.120,05 + 75,49 + 79,88

               = 3.275,42 Euro

Gerundet: 3.280,00 Euro

Eingruppierung: Überleitung in A 11, Stufe 5

Aufstieg von einer Überleitungsstufe in eine Besoldungsstufe

Sollte der Beamte in eine Beamtenbesoldungsstufe nach der Überleitung eingruppiert werden können, so ist die Überleitung abgeschlossen. Sollte der Beamte in eine Überleitungsstufe eingruppiert worden sein, so wird hier das bisherige Besoldungsrecht angewandt, sprich der Beamte muss ein bestimmtes Besoldungsdienstalter erreichen, um in die nächste Besoldungsstufe aufrücken zu können. Sofern dieser Prozess abgeschlossen ist, ist auch die Überleitung beendet. Ab diesem Zeitpunkt wird auch das neue Besoldungsrecht angewandt. Die Überleitung aller Beamten wird bis zum 30. Juni 2013 abgeschlossen sein. Gleiches gilt für die Versorgungsempfänger.