Auf dieser Seite finden Sie wichtige Regelungen und Informationen zur Besoldung in Niedersachsen.


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Die letzten Besoldungsrunden

Die letzten Besoldungsrunden für Niedersachsen haben folgendes Ergebnis ergeben:

Besoldungsrunde 2023 - 2025

  • + 5,5 % zum 01.02.2025
  • + 200 € zum 01.11.2024
  • 3.000 € Inflationsabmildungsprämie

Besoldungsrunde 2021 - 2023

  • Erhöhung: + 2,8 %
  • gültig ab 01.12.2022 - 31.10.2024
  • Einführung einer kinderbezogenen Sonderzahlung, die jedes Jahr mit der Dezemberbesoldung ausgezahlt wird:
    • 1. Kind: 250 €
    • 2. Kind: 250 €
    • 3. und weitere Kinder: 500 €
  • Einmalzahlung im März 2022 als sogenannte steuerfreie Corona-Sonderzahlung
    • aktive Beamte und Richter erhalten 1300 €, Anwärter: 650 €, Pensionäre: 0 €

Besoldungsrunde 2019 - 2021

  • zum 01.03.2019: + 3,16 % (mindestens + 100 €)
  • Überleitung der Landesbeamten aus den Besoldungsgruppen A 2 bis A 4 nach A 5. Die Besoldungsgruppen A 2 bis A 4 werden abgeschafft.
  • zum 01.03.2020: + 3,20 %
  • zum 01.03.2021:+ 1,40 %

Infos zur Besoldung Niedersachsen

Die Landesweite Bezüge- und Versorgungsstelle (NLBV) in Niedersachsen ist für die Festsetzung der Besoldung und Versorgung sowie der Auszahlung der Leistungen zuständig. Sie besteht aus den vier Oberfinanzdirektionen Aurich, Lüneburg, Braunschweig und Hannover. Aktuell zahlt die Landesweite Bezüge- und Versorgungsstelle an über 213.000 Beschäftigten und mehr als 96.000 Versorgungsempfängern die Bezüge aus. Dazu kommen rund 977.000 Beihilfeanträge pro Jahr und die Leistungsgewährungen der Landesfamilienkasse. Zudem ist die Landesweite Bezüge- und Versorgungsstelle für folgende Leistungsgewährungen zuständig:

  • Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für Beamte
  • Beihilfe
  • Heilfürsorge
  • Reisekosten
  • Umzugskosten
  • Trennungsgeld

Jede der vier Oberfinanzdirektionen ist für bestimmte Aufgabengebiete zuständig, die nachfolgend in der Übersicht zusammengefasst wurden.

Oberlandesdirektionen Niedersachsen

Hannover Aurich Braunschweig Lüneburg
Betreuung der Versorgungsempfänger,
Berechnung der Reisekosten
Bearbeitung der Beihilfe für Beamte und Versorgungsempfänger Allgemeine Informationen zur Besoldung, Beihilfe, Kindergeld, Heilfürsorge, Sterbegeld Bearbeitung von Trennungsgeld, Reisebeihilfen für Heimfahrten, Umzugskostenvergütung

Besoldung: Gewährung und Auszahlung

Die Besoldung der Beamten und Richter in Niedersachsen wird durch die Anwendung des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) und dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG) geregelt. Im Zuge der Föderalismusreform im Jahre 2006 wurde die Kompetenz der Gesetzgebung vom Bund auf die einzelnen Länder übertragen. Aktuell findet die Fassung des BBesG und NBesG in Niedersachsen Anwendung, die zum 31. August 2006 gültig wurde. Für die Besoldungsempfänger des Landes gelten demzufolge nicht die Änderungen des BBesG, die seit dem 01. September 2006 gültig wurden.

Die Besoldung wird monatlich im Voraus an die Beamten ausgezahlt.

Bestandteile der Besoldung

Die Besoldung für die Landesbeamten in Niedersachsen kann aus verschiedenen Komponenten bestehen. Dazu gehören unter anderem:

  • Grundgehalt
  • Leistungsbezüge für Professoren
  • Familienzuschlag
  • Diverse Zulagen
  • Auslandsdienstbezüge
  • Diverse sonstige Vergütungen
  • Sonderzahlungen
  • Vermögenswirksame Leistungen

Besoldungssystematik und Eingruppierung

Beamte erhalten ein Grundgehalt, welches sich an die Besoldungsordnung und der Laufbahn orientiert. In Niedersachsen sind derzeit folgende Grundgehälter und Besoldungsarten aktuell:

  • A (Besoldungsordnung A: aufsteigende Bezüge, Beamte und Soldaten der Besoldungsgruppen A 2 bis A 16)
  • B (Besoldungsordnung B: feste Bezüge, Beamte und Soldaten der Besoldungsgruppen B 1 bis B 11)
  • C (Besoldungsordnung C: Hochschullehrer der Besoldungsgruppen C 1 bis C 4)
  • R (Besoldungsordnung R: Richter und Staatsanwälte der Besoldungsgruppen R 1 bis R 10, R 1 und R 2 (aufsteigendende Besoldung), R 3 bis R 10 (feste Besoldung))
  • W (Besoldungsordnung W: Professoren der Besoldungsgruppen W 1 bis W 3)

In Niedersachsen existieren je nach Vor- und Ausbildung und Qualifikation eines Beamten unterschiedliche Laufbahngruppen und Einstiegsämter, die in festen Kombinationen vergeben werden. Folgende Kombinationen für Beamte sind dabei möglich:

  • Laufbahngruppe 1 und erstes Einstiegsamt: Besoldungsgruppen A 2 bis A 6
  • Laufbahngruppe 1 und zweites Einstiegsamt: Besoldungsgruppen A 6 bis A 9
  • Laufbahngruppe 2 und erstes Einstiegsamt: Besoldungsgruppen A 9 bis A 13
  • Laufbahngruppe 2 und zweites Einstiegsamt: Besoldungsgruppen A 13 bis A 16

Sonderzahlung

Für Beamte in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8, die sich im aktiven Dienst befinden, wird eine jährliche Sonderzahlung im Dezember gewährt. Versorgungsempfänger haben keinen Anspruch auf eine Sonderzahlung. Beamte in Teilzeitbeschäftigung erhalten eine Sonderzahlung, die jedoch gemäß dem Stundenbruchteil gekürzt wird.

Zudem wird eine Sonderzahlung für Beamte und Versorgungsempfänger im Dezember für jedes Kind gewährt, für welches auch im gleichen Monat ein Familienzuschlag gewährt wird. Die Höhe der Sonderzahlung variiert je nach Anzahl der Kinder.