Landesbeamte in Niedersachsen müssen, laut des Beschlusses des Kabinetts, künftig bis 67 ihren Dienst antreten. Ab 2012 bis 2029 sollen das Pensionsalter in stufenweise angehoben werden. Von dieser Regelung unberührt bleiben Beamte der Polizei, Feuerwehr sowie des Justizvollzugs.
Ebenfalls geregelt wurde ein flexibler Eintritt in die Pension, der es ermöglicht ab dem 60. bis maximal 70. Lebensjahr in Pension zu gehen, wobei die Versorgung sich nach dem jeweiligen Alter richtet. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte die Neuregelungen des Kabinetts. Viele Beamte würden schon jetzt aus gesundheitlichen Gründen kaum das Pensionsalter erreichen, geschweige denn mit 67. Demnach müsste vermehrt mit Abschlägen gerechnet werden.