Nach einer Dienstzeit von vier Jahren kann ein Soldat der Bundeswehr den Grad eines Oberstabsgefreiten erreichen (§9.1 Soldatenlaufbahnverordnung). Er erhält eine Besoldung nach A5z gemäß der Bundesbesoldungsordnung.
In diesem Fall des Aufstiegs zum Oberstabsgefreiten ist eine Verpflichtungszeit von mindestens sechs Jahren Voraussetzung. Bei entsprechender Vorbildung kann ein Soldat jedoch auch unmittelbar in diesem Dienstgrad in die Bundewehr eintreten. Der Dienstgrad Oberstabsgefreiter wird nur in der Mannschaftslaufbahn übertragen. Für Anwärter der Offiziers-, Feldwebel- oder Unteroffizierslaufbahn gelten andere Dienstgrade.
Oberstabsgefreite nehmen im Verhältnis zu den anderen Mannschaftsdienstgraden die Funktion von Vorgesetzten ein. Auch in der Ausbildung, insbesondere von Grundwehrdienstleistenden, wirken sie häufig mit. Darüber hinaus werden sie bei der Besatzung von militärischen Fahrzeugen und in Stäben eingesetzt.
Der Dienstgrad des Oberstabsgefreiten wird in der Bundeswehr seit 1996 als Spitzendienstgrad für die Mannschaftslaufbahn übertragen. Allerdings verwendete ihn die Wehrmacht bereits im Zweiten Weltkrieg als Dienstgrad ausschließlich in der Marine. Zwar wurde früher die Abschaffung des Dienstgrades Oberstabsgefreiter diskutiert, doch zeigt sich gegenwärtig eher eine steigende Tendenz zur Umwandlung von Unteroffiziersstellen in Stellen für Oberstabsgefreite. Dies sollte einerseits vermehrt Interessenten für die Mannschaftslaufbahn anziehen und Kosten einsparen, andererseits steht dahinter auch die Überzeugung von der wichtigen Funktion erfahrener Mannschaftssoldaten.