Beamte im Justizvollzugsdienst der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz  sind für die Behandlung und Versorgung der Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten zuständig.

Ihnen obliegt die Betreuung der Gefangenen, die Hygiene im Vollzugsbereich, insbesondere in den Zellen, die Aufnahme, Entlassung und Aufsicht der Gefangenen.

Beamte im Justizvollzugsdienst werden im Vorführ-, Transport- oder Pfortendienst eingesetzt. Zudem sind sie im Besuchs- und Kontrolldienst tätig.

Voraussetzungen für die Ausübung des Amtes als Justizvollzugsbeamter sind Toleranz, Verständnis, Geduld, sehr gutes Allgemein- und Fachwissen sowie soziale Kompetenzen und Überzeugungskraft. Zudem ist eine physische und psychologische Fitness nötig, um den Alltag des Justizvollzugsbeamten meistern zu können.

Folgende Voraussetzungen sind weiterhin nötig:

  • Voraussetzung zur Ernennung zum Beamten muss gegeben sein
  • Altersgrenze bei Einstellung: mindestens 20 und höchstens 39 Jahre (Ausnahme: Soldaten auf Zeit und Bundespolizeibeamte)
  • Guter Schulabschluss, Realschulabschluss oder auch sehr guter Hauptschulabschluss oder Vergleichbares
  • Charakterliche und körperliche Eignung muss gegeben sein

Bewerbung

Dem Bewerbungsschreiben sind zumeist folgende Belege beizufügen:

  • Abschlusszeugnis
  • Polizeiliches Führungszeugnis oder Nachweis, ob gerichtliche Strafverfahren oder Ermittlungen laufen
  • Lebenslauf
  • Lichtbild
  • Praktika
  • Sonstige Nachweise
  • Eventuell gesundheitliches Zeugnis

Auswahlverfahren

Jeder Bewerber des Justizvollzugsdienstes muss einen Eignungstest durchlaufen. Dabei wird geprüft, inwieweit eine körperliche und geistige Eignung besteht. Sollten keine Einwände vorliegen und alle sonstigen Nachweise ansprechend sein, wird der Bewerber als Beamter auf Widerruf eingestellt.

Ausbildung

Die Ausbildung beginnt mit der Ernennung der Bewerber zu Beamten auf Widerruf bzw. zu „Obersekretäranwärter im JVD“. Sie erhalten mit dem Beginn der Ausbildung in der Regel eine Beamtenbesoldung gemäß Besoldungsgruppe A 7. Die Ausbildung umfasst zwei Jahre theoretischen sowie praktischen Unterrichts und endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Beamte auf Widerruf zum Beamten auf Probe als „Obersekretär im maJVD“ ernannt.

Laufbahn, Karriere und Besoldung

Sollte der Beamte auf Probe erfolgreich die in der Regel dreijährige Probezeit absolviert haben, so wird er als Beamter auf Lebenszeit ernannt. Eine Eingruppierung in die Besoldungsgruppen wird je nach Spezialisierung und Fachrichtung vorgenommen. So können Obersekretäre im JVD in Besoldungsgruppe A 7, Hauptsekretäre im JVD in Besoldungsgruppe A 8, Amtsinspektoren im JVD in Besoldungsgruppe A 9 eingruppiert werden. Ein Aufstieg bis in die Besoldungsgruppe A 9 zuzüglich Zulage ist im Regelfall möglich.

Vergünstigungen

Beamte auf Widerruf, Beamte auf Probe sowie Beamte auf Lebenszeit im Justizvollzugsdienst können Vergünstigungen im Rahmen eines Beamtenkredits erhalten. Das Beamtendarlehen, beispielsweise von der ERGO Versicherungsgruppe, kann insofern zu den Vergünstigungen gezählt werden, da es häufig günstigere Zinskonditionen im Vergleich zu anderen Kreditformen aufweist. Zudem ist ein Beamtendarlehen nur für den öffentlichen Dienst vorbehalten, was die Einzigartigkeit noch mehr unterstreicht.