Jeder souveräne Staat besitzt im Ausland eine konsularische Vertretung. Diese nennt man Konsulat und ist eigenständig und unabhängig von der Konsularabteilung der Botschaft organisiert. Dabei übernimmt das Konsulat keine diplomatischen Aufgaben, es nimmt in dem ihm zugewiesenen Amtsbezirk die Interessen der Bürger des Entsendestaates im Empfangsstaat wahr. Als Beispiel: ein deutsches Konsulat in Spanien übernimmt dort die Interessen eines deutschen Bürgers.
Zu diesen ihm zugewiesenen Aufgaben gehört zum Beispiel das Ausstellen eines Passes, wenn dieser verloren oder gestohlen wurde. Zudem gehören zu den Aufgaben die Entgegennahme von Namenserklärungen oder andere Hilfeleistungen von in Not geratenen Menschen der eigenen Staatsangehörigkeit. Ebenfalls bearbeitet werden auch Reise- und Visumsangelegenheiten von Angehörigen des Empfangsstaates, welche in den Entsendestaat einreisen möchten. Auch Verwaltungsangelegenheiten werden übernommen. Der Leiter des Konsulates ist Berufskonsul und trägt die Berufsbezeichnung Generalkonsul. Ihm assistiert in der Regel ein Kanzler. Nicht zwingend ist, dass der Generalkonsul auch Staatsbürger des Landes ist, welches er vertritt. Im Gegensatz zu ehrenamtlichen Honorarkonsulen ist dies bei Generalkonsulen aber die Regel. In größeren Staaten kann es vorkommen, dass mehrere Konsulate eines Entsendestaates vorhanden sind. Generalkonsule werden in der Regel verbeamtet und erhalten eine Beamtenbesoldung zuzüglich Auslandszulagen.