Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Bremen wird durch Gesetz oder die danach erlassenen Rechtsverordnungen geregelt. Dafür waren bis jetzt die wesentliche Grundlage das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) sowie die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen.

Auch in Bremen wurde die Förderalismusreform genutzt, um eine eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung zu entwerfen und festzuhalten.

Gemäß dem Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2011/2012 (BremBBVanpG 2011/2012) vom 12. April 2011 soll die Beamtenbesoldung bis einschließlich A 8 ab 01. April 2011 um 1,5 Prozent steigen. Zudem soll ein einmaliger Betrag von 360 Euro ausgezahlt werden. Ab 01. April 2012 soll eine weitere Anhebung der Besoldung erfolgen. Zu der geplanten Erhöhung von 1,9 Prozent sollen 17 Euro pro Monat als Sockelbetrag gezahlt werden. Diese Regelung soll zeit- und wirkungsgleich auf Pensionäre übertragen werden.

Beamte und Richter ab der Besoldungsgruppe A 12 einschließlich der Besoldungsgruppen B, C, R und W erhalten ab 01. Oktober 2011 eine Erhöhung ihrer Bezüge um 1,5 Prozent und zum 01. Oktober 2012 um 1,9 Prozent. Zudem soll ein monatlicher Sockelbetrag von 17 Euro eingeführt werden.

Auszubildende erhalten ab 01. April 2011 1,5 Prozent mehr Besoldung zuzüglich einer Einmalzahlung von 120 Euro. Ab 1. April 2012 soll das Gehalt um weitere 1,9 Prozent steigen. Zudem soll ein Sockelbetrag von 6 Euro pro Monat gezahlt werden.

Die Tabellenwerte finden sie dazu auf dieser Seite: Besoldungstabellen

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Übertragung des Tarifabschlusses für Beamte in Bremen erst im Oktober 2011

Besoldungsordnung Bremen (PDF 19 KB) gültig ab 1.April 2011

Familienzuschlag Bremen (PDF 10 KB) gültig ab 1.April 2011 

Besoldungsordnung Bremen (PDF 19 KB) gültig ab 1.März 2010

Besoldungstabellen gültig ab 1. März 2009

Anwärtergrundbetrag (PDF 5,1 KB)

Besoldungsordnung A, B, C, W (PDF 18,0 KB)

Familienzuschlag (PDF 5,7 KB)