Seit Inkrafttreten der Föderalismusreform im Jahre 2006 wurde die Besoldungskompetenz des Bundes auf die Länder übertragen. Somit regeln seit Einführung der Reform die Bundesländer selbst ihre Besoldungsangelegenheiten. Dazu gehören neben Urlaubsansprüchen auch die Beamtenbesoldung mit all ihren Zulagen und Zuschlägen.
Durch die eigenständige Kompetenz der Länder klaffen nun die Regelungen für die Beamten zwischen den Ländern immer weiter auseinander. Bei der Höhe der Beamtenbesoldung wird dies mehr als deutlich. Grundsätzlich ist zu beobachten, dass Beamte in Süddeutschland weitaus mehr verdienen als Beamte in Norddeutschland bzw. in Ostdeutschland. Dabei können bis zu knapp 400 Euro Differenz und mehr dazwischen liegen.
Denn ein Studienrat in Bayern erhält beispielsweise aktuell 381,75 Euro mehr als ein Studienrat in Berlin. Besonders niedrig scheint die Besoldung dabei in den Ländern Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen zu sein. Weitaus besser gestellt sind Beamte in den Ländern Sachsen und auch Sachsen-Anhalt. Bayern hat bisher aber die höchste durchschnittliche Besoldung für Jungbeamte vorzuweisen.
Schuld daran ist die im Jahre 2006 eingeführte Föderalismusreform, bei der die 16 Bundesländer ihre Selbstgestaltungsrechte unter anderem hinsichtlich der Regelungen für ihre Beamten erhielten. Die unterschiedliche Besoldung wird auch in den anstehenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst eine Rolle spielen. Diese finden Ende Januar 2013 statt.
Bei diesen Verhandlungen soll auch die Frage der Übertragbarkeit des Tarifergebnisses für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf die Beamten geklärt werden. Gewerkschaftlich angestrebt wird eine inhalts- und zeitgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten und Pensionäre.
Neu ist ab diesem Jahr, dass Berlin erneut der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) beigetreten ist. Nur noch das Bundesland Hessen ist ohne eine Mitgliedschaft.
Quelle: haufe.de