Gemäß dem Besoldungsreport des DGB existieren weiterhin enorme Unterschiede in der Besoldung zwischen Landesbeamten und Beamten im Bund. Die Differenz der Besoldung in den Besoldungsgruppen A 13 zwischen Ländern und Bund kann bis zu 6.913 Euro pro Jahr betragen. Brandoberamtsräte, Stabsveterinäre oder Oberamtsanwälte im Bund liegen jährlich bei einer Besoldung von aktuell 63.974 Euro brutto. Landesbeamte, wie beispielsweise Beamte in Berlin, erhalten für die gleichen Tätigkeiten 57.061 Euro, Beamte in Sachsen-Anhalt dagegen nur 59.452 Euro. So verhält es sich auch mit anderen Besoldungsgruppen. Auch hier klaffen enorme Unterschiede zwischen Landesbediensteten und Bundesbeamte.
Im Rahmen der Föderalismusreform 2006 wurde festgelegt, dass Gewerkschaften wie ver.di, GEW, GdP und IG Bau ihre Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst auch auf die Beamten übertragen dürfen. Damit wurde zugleich eine differenzierte Besoldungshöhe zwischen den einzelnen Ländern akzeptiert, da die einzelnen Bundesländer selbst entscheiden können, inwieweit sie die Besoldung an die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst anpassen wollen oder nicht. Nicht jedes Bundesland hat die Tarifergebnisse inhalts- und zeitgleich auf die Beamten übertragen.
Demnach stieg die Besoldung für Beamte im Bund in der Besoldungsgruppe A 7 seit dem Jahr 2008 um 25,2 Prozent an, in Berlin für die Landesbeamten jedoch nur um 16 Prozent und in Brandenburg nur um 15,2 Prozent.
Das Gleiche gilt für die Besoldungsgruppe A 9. Bundesbeamte können sich über ein Plus von 24,1 Prozent seit dem Jahr 2008 freuen. Anders sieht es in Berlin aus. Hier stieg die Besoldung für die Landesbediensteten um 16,44 Prozent, in Brandenburg sogar nur um 11,94 Prozent. In Niedersachsen wurde ein Besoldungsanstieg von 26,03 Prozent verzeichnet, in Sachsen-Anhalt dagegen nur um 17,93 Prozent.
Bundesbeamte in der Besoldungsgruppe A 13 erhalten mit Abstand die höchste Besoldungsanhebung mit insgesamt 27,6 Prozent. Hamburg, Hessen und Berlin liegen deutlich hinter dem Bund mit Anhebungen zwischen 15,7 und 16,8 Prozent.
Vergleich: Besoldungsgruppen A 7, A 9 und A 13 im Jahr 2017
In der nachfolgenden Tabelle ist die Besoldung der Besoldungsgruppen A 7, A 9 und A 13 im Vergleich dargestellt. Dabei bildet sich der dargestellte Betrag aus der Summe des jährlichen Grundgehalts in der Endstufe, der allgemeinen Stellenzulage und Strukturzulage sowie der jährlichen Sonderzahlung. Bitte beachten Sie, dass Mecklenburg-Vorpommern die Höhe der Strukturzulage für das Jahr 2017 noch nicht festgelegt hat.
Quelle und Hinweis: Die Beträge wurden vom DGB BVV, Abt. OEB mit Stand Februar 2017 berechnet. Quelle ist der DGB