Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich mit Streitigkeiten, die sich nicht mit dem Verfassungsrecht beschäftigen. Es ist in seinen Tätigkeiten unabhängig, unterliegt jedoch dem Portefeuille des Bundesministeriums der Justiz.
Gemäß dem Art. 95 Abs. 1 GG durch Gesetz vom 23. September 1952 wurde das Bundesverwaltungsgericht errichtet, und zwar zunächst in Berlin in den Räumlichkeiten des Preußischen Oberverwaltungsgerichts. Durch ein neues Gesetz vom 21. November 1997 wurde daraufhin Leipzig als neuer Sitz des Gerichts festgelegt.
Senate des Bundesverwaltungsgerichts
Das Bundesverwaltungsgericht gliedert sich in folgende Abteilungen und Senate:
- 10 Revisionssenate mit 5 bis 7 Berufsrichtern
- 2 Wehrdienstsenate mit 3 Berufsrichtern
- 1 Disziplinarsenat mit 4 Berufsrichtern
- 1 Fachsenat
Insgesamt gliedert sich das Bundesverwaltungsgericht in 14 Senate mit 56 Berufsrichtern. Zudem existiert ein Großer Senat, der die Rechtssprechungen zwischen den einzelnen Senaten des Bundesverwaltungsgerichts vereinheitlichen soll.
Tätigkeiten des Bundesverwaltungsgerichts
Das Bundesverwaltungsgericht fungiert in erster Linie als Revisionsinstanz in Angelegenheiten rund um das Verwaltungsrecht zumeist gegen Urteile der Oberverwaltungsgerichte (OVG), aber auch als Rechtsmittelinstanz für die Gerichtsbarkeit bei Disziplinarangelegenheiten auf Bundesebene, beispielsweise bei der Bundeswehr.
Kontaktdaten des Bundesverwaltungsgerichts
Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Tel.: (03 41) 20 07-0
Fax: (03 41) 20 07-10 00
https://www.bverwg.de