Der Vertreter eines Staates in einem anderen Land oder bei einer internationalen Organisation
wird als Botschafter (engl. Ambassador) bezeichnet. Er besitzt immer den diplomatischen Status und eine Immunität. Dabei wird der Botschafter immer vom zuständigen Außenministerium entsandt und übernimmt die Aufgabe des persönlichen Repräsentanten des Staatsoberhauptes seines Landes.
In Deutschland ist der Botschafter vom Bundespräsidenten ernannt und im höheren Auswärtigen Dienst tätig. Die Besoldung richtet sich nach dem entsandten Land. Zudem erhalten Botschafter Auslandszulagen.