Die offizielle Berufsbezeichnung für Krankenschwestern lautet seit dem 1. Januar 2004 Gesundheits- und Krankenpflegerin, die alte Bezeichnung darf aber nach wie vor verwendet werden und ist im allgemeinen Sprachgebrauch auch immer noch deutlich weiter verbreitet als der neue Berufsname.
Krankenschwestern arbeiten vorwiegend in Kliniken und sind dort sowohl für die Krankenpflege als auch für assistierende Arbeiten bei operativen Eingriffen verantwortlich. Weiterhin fallen auch Verwaltungsarbeiten wie die Verwaltung der Krankenakten oder auch die Bestellung von Verbrauchsmaterialien und Lebensmitteln in das Verantwortungsgebiet der Krankenschwestern. Neben Kliniken finden sich Arbeitsmöglichkeiten auch bei mobilen Pflegediensten oder in Pflegeheimen. Weiteres zum Berufsbild Krankenschwester mit detaillierten Beschreibungen der Tätigkeiten und Informationen zu Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten findet man auch bei der Online-Jobbörse Medi-Jobs. Dort sind in der Kategorie Krankenpflege auch eine Vielzahl an Stellenangeboten für Krankenschwestern und sonstiges Pflegepersonal in Deutschland und im europäischen Ausland vorhanden.
Die Verdienstmöglichkeiten für Krankenschwestern hängen zum einen davon ab, ob sie privat oder im öffentlichen Dienst angestellt sind. Angestellte im öffentlichen Dienst werden nach Tarif (TVöD) in die Entgeltgruppen 7 oder 8 je nach Berufserfahrung und erworbener Zusatzqualifikationen eingestuft. Private Kliniken orientieren sich zumeist auch an den im öffentlichen Dienst gezahlten Gehältern, Abweichungen nach oben oder unten sind aber durchaus möglich. Auch eine Verbeamtung ist prinzipiell möglich, geschieht in den letzten Jahren aber immer seltener. In Krankenhäusern von Justizvollzugsanstalten oder für ziviles Personal in Bundeswehrkrankenhäusern kann eine Verbeamtung von Krankenschwestern noch am ehesten erfolgen. Verbeamtete Krankenschwestern werden dann in die Besoldungsgruppe A7 eingestuft.