Die Amtsbezeichnung Polizeiobermeister beschreibt die Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes bei der deutschen Polizei. Dabei ist der Polizeiobermeister eine Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft, kraft seines Dienstgrades.
Der Inhaber dieses Dienstgrades hat einen Bewährungsaufstieg von der Amtsbezeichnung des Polizeimeisters vollzogen. Meist werden Polizeiobermeister als Sachbearbeiter im polizeilichen Einzeldienst eingesetzt, hier aber bei der Kriminalpolizei nur noch sehr selten, oder aber als Gruppenführer in geschlossenen Einheiten.