Fälschlicherweise werden in Deutschland die Dienst- bzw. Amtsbezeichnungen der Polizeibeamten auch Dienstgrade benannt. Dies stimmt so allerdings nicht. Als Dienst- und Amtsbezeichnungen bei der deutschen Polizei bezeichnet man die beamtenrechtlichen Bezeichnungen von Ämtern, welche ein Polizeivollzugsbeamter/in inne hat. Beamten, welchen man noch kein Amt übertragen hat, wird sie bis zur Antragstellung als Dienstbezeichnung geführt.
Siehe auch unter: Polizeiobermeister