Der Fachlehrer ist im Unterricht in einzelnen Fächern berechtigt, besitzt jedoch kein erstes und zweites Staatsexamen. Nur im Bundesland Bayern benötigt der Fachlehrer ein erstes und zweites Staatsexamen. Im Gegensatz zu einem „normalen“ Lehrer besitzt der Fachlehrer kein klassisches Lehramtsstudium. Seine Ausbildung ist eine schulische und sehr praxisnahe Ausbildung.