Der Pfarrer ist in christlichen Gemeinden quasi als deren Oberhaupt anzusehen. Dabei ist der Pfarrer in seiner Person zuständig für die Leitung von Gottesdiensten, übernimmt die seelsorgerische Betreuung und meist auch die Leitung der Gemeinde. In der katholischen Kirche ist der Pfarrer immer zuständig für die Leitung seiner Gemeinde, damit unterscheidet er sich von einem Nichtpfarrer.
Der Pfarrer ist jedoch auch berechtigt einen ganz anderen, speziellen Dienst zu übernehmen. Dies ist beispielsweise in anglikanischen Kirchengemeinden der ranghöchste Priester, auch Rektor genannt. In beiden großen Kirchen in Deutschland werden die Rechte und Pflichten des Pfarrers (evangelisch auch Pfarrerinnen) durch das Kirchengesetz (auch Pfarrdienstrecht genannt) geregelt. Das Kirchengesetz orientiert sich dabei sehr nah am staatlichen Beamtenrecht, sowie an den Laufbahnen der Studienräte.
Pfarrer werden als Kirchenbeamte mit einer Beamtenbesoldung vergütet. Zumeist werden sie in die Besoldungsgruppe A14 eingestuft.