Als Rektor bezeichnet man den Leiter einer Schule oder das akademische Oberhaupt einer Hochschule. Nicht zutreffend ist die Bezeichnung an deutschen Gymnasien oder Gesamtschulen, hier wird üblicherweise die Bezeichnung Direktor verwendet. In der Amtsbezeichnung lautet dies korrekt: Studiendirektor oder Oberstudiendirektor.
Der Oberstudiendirektor hat die Aufgabe sich um die Ausrichtung der Lehre und Forschung innerhalb des möglichen Rahmens zu bemühen.
Ein Rektor kann zudem als Professor an einer Hochschule tätig sein. Hier stellt der Rektor das akademische Oberhaupt der Schule dar. Seine Aufgaben umfassen die Repräsentanz der Hochschule sowie die Festlegung und Organisation von Forschung und Lehre.