In Deutschland lautet die Amtsbezeichnung von Beamten in obersten Behörden der Länder und des Bundes Ministerialrat. Dabei handelt es sich meist um Ministerien und Rechnungshöfe, soweit diese dann oberste Behörden sind. Ebenfalls zählt dazu das Bundeseisenbahnvermögen.
Die Berufsgruppe der Ministerialräte gehört zur Laufbahn des höheren Dienstes der Verwaltung und wird in die Besoldungsgruppen A 16, B 2 oder B 3 eingestuft. Die Besoldung kann dabei aus dem Grundbetrag sowie aus dem Familienzuschlag und etwaigen Zulagen und Zuschlägen bestehen.
Die Bezeichnung Ministerialrat trifft aber nicht auf alle Bundesländer zu, diese sind unterschiedlich geregelt. So ist in den beiden Stadtstaaten die Bezeichnung nicht Ministerialrat, sondern Senatsrat, kurz SR. Im Bundesland Hamburg lautet die Bezeichnung Regierungsdirektoren, ebenfalls in den entsprechenden Besoldungsgruppen eingeordnet. Im Auswärtigen Amt nennt sich die vergleichbare Amtsbezeichnung „Vortragender Legationsrat Erster Klasse“.