Nach den Angaben des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen sind rund 50 Prozent der Personen, die eine private Krankenversicherung beanspruchen, Staatsdiener. Beamte und Beamtenanwärter können in der PKV gut aufgehoben sein, denn diese enthält alle Leistungen einer Vollversicherung, kann aber durch den Anspruch auf Beihilfe weniger kosten.

PKV für Beamte – Was sind die Vorteile?

Beamte können selbst entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern lassen möchten - und das unabhängig vom Einkommen. Wer möchte, kann sich freiwillig in einer GKV versichern lassen, hat aber dann keinen Beihilfeanspruch. Jedoch bringt dieser eine finanzielle Unterstützung von mindestens 50 Prozent.

Folgende Punkte sollten vor dem Wechsel bedacht werden:

1. In der GKV gibt es nur einheitliche Beiträge: 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens.
2. Der Höchstsatz in der GKV beträgt max. 15,5 Prozent, bei einem jährlichen Einkommen von 48.600 Euro. In der GKV müssen Beamte den Höchstsatz zahlen.
3. Wer in die PKV für Beamte wechselt, lässt sich von der GKV befreien; ein wiederholter Wechsel ist nicht möglich.

Merkmale der PKV – Worauf man achten sollte!

Berechnungsgrundlage für Versicherungsbeiträge der PKV für Beamte sind Alter und Gesundheitszustand. Wer jung wechselt, dessen monatliche Prämien sind niedriger. Versicherungsschutz und Beiträge werden für den Versicherten auf Grundlage der persönlichen Wünsche und der Beamtenhilfe angepasst. Diese Hilfe ist vergleichbar mit dem Arbeitgeberzuschuss für Arbeitnehmer, wird aber nur wirksam in Verbindung mit einer Privaten. Diese sind deshalb auf spezielle Beihilfstarife spezialisiert und können Beamten ihre zusätzlichen medizinischen Kosten versichern, zu günstigen Prämien.

Als bedarfsgerechtes Angebot für Beamte und Beamtenanwärter gilt auch der Quotentarif innerhalb der privaten Krankenversicherung, meist günstiger als ein gesetzlicher Tarif oder der Vollkostentarif der Beamten PKV. Darin ist der nicht von der Beihilfe abgedeckte Kostenblock abgesichert, meist zwischen 30 und 50 Prozent.

Die Beihilfe und Private Krankenversicherung

Das Abrechnungsverfahren der Beihilfe ist ähnlich wie bei den PKV:

1. Der Versicherte zahlt die Arztrechnung.

2. Diese wird bei der Beihilfestelle eingeschickt.

3. Die Erstattung des Betrags erfolgt nach einem bestimmten Prozentsatz (lt. Beihilfeverordnungen der Länder bzw. des Bundes).

4. Die Rechnungsdokumente werden nach einer bestimmten Zeit vernichtet oder zurückgesandt.

Ansprüche der Beamtenanwärter und Referendare im Lehramt

Anwärter auf die Beamtenlaufbahn sowie Beamte auf Widerruf haben ebenfalls einen Anspruch auf Beihilfe. Die private Krankenversicherung erweist sich für sie durch preiswerte Anwärtertarife als günstig. Das Höchstalter dafür liegt meist bei 34 Jahren, bei Lehramtsanwärtern bis 39 Jahren. Wer die Beihilfe nicht innerhalb eines Jahres beantragt, dessen Anspruch erlischt.

Beihilfe für Familienmitglieder

Familienmitglieder wie Ehepartner und Kinder haben ebenfalls die Möglichkeit, Beihilfe zu beantragen, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen: Die Familienmitglieder müssen von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit sein und der Ehepartner darf eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Der Beihilfebemessungssatz umfasst folgende Prozentsätze:

• 50 Prozent: für Hochschullehrer mit entpflichtetem Status; für Beamte mit einem Kind oder kinderlose
• 70 Prozent: für den Ehepartner bzw. eingetragenen Lebenspartner, für Beamte mit zwei Kindern, für Ruheständler
• 80 Prozent: für berücksichtigungsfähige Kinder bzw. für Waisen

Wenn die Eltern beihilfeberechtigt sind, dann können das die Kinder unter bestimmten Umständen auch sein, in der Regel so lange, wie Kindergeld bezogen wird, seit Neuestem bis zum 25 Lebensjahr.

Heilfürsorge: die besondere Form der Fürsorge für bestimmte Beamte

Heilfürsorge wird in der Regel Beamten gewährt, die einem bestimmten Berufsrisiko ausgesetzt sind, wie Polizeibeamte oder Beamte der Berufsfeuerwehren und Zivildienstleistende. Durch den Dienstherren werden die Krankheitskosten vollständig erstattet und Leistungen als Sachbezug gewährt. Weitere Familienmitglieder sind davon aber ausgeschlossen.
Mit der Pensionierung geht der Anspruch verloren, dann greift wieder der normale Beihilfeanspruch. Er beträgt meist 70 Prozent, den Restbetrag kann man mit einem Tarif der privaten Krankenversicherung ausgleichen.

Fazit

Die private Krankenversicherung ist für Staatsdiener eine gute Alternative zur gesetzlichen. Wer die beste Krankenversicherung für Beamte finden möchte, sollte unbedingt Tarife vergleichen. Von der GKV kann man komplikationslos in die Private wechseln, denn bisher wurde laut PKV-Verband kein Antrag aus Risikogründen abgelehnt.

Nachfolgend ist eine Übersicht dargestellt, die die wesentlichen privaten Krankenversicherungen mit Angabe der Kontaktmöglichkeiten enthält ...hier