Am Donnerstag, den 30.09.2010 forderte die GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) auf der Regionalkonferenz im Gewerkschaftshaus in Kiel neben weiteren Punkten erneut die Einführung des Streikrechts für Beamte und Beamtinnen und die Unterlassung von Strafen bei Teilnahme an solchen Aktivitäten.
Grund für die Forderung waren die verhängten Strafen vom schleswig-holsteinischen Bildungsminister Ekkehard Klug (FDP) gegen einige beamtete Schulleiter und Schulleiterinnen sowie Schulleitungsmitglieder und Lehrkräfte, die am 03. Juni für bessere Arbeitsbedingungen streikten.
Der GEW-Landesvorsitzende Matthias Heidn forderte demnach Klug auf: „Verzichten Sie auf die drakonische und exemplarische Bestrafung der vier Schulleitungsmitglieder. Maximal drei Stunden Streik rechtfertigen in keiner Weise, die Betroffenen trotz ansonsten guter Arbeitsleistungen von ihren Posten zu entfernen.“
Ebenfalls erklärte Heidn, dass die verhängten Strafen von Beförderungsverboten gegenüber Lehrer und Lehrerinnen, die am 03. Juni an Streikaktivitäten teilgenommen hatten, maßlos übertrieben seien.
Tarifexpertin Ilse Schaad von der GEW forderte eine Einstellung der Disziplinarmaßnahmen gegen streikende Beamte und Beamtinnen, da, so Schaad „[…] Streikrecht ist ein Menschenrecht. Das Verbot ist ein Relikt aus vordemokratischer Zeit. Doch in Deutschland wird meist stillschweigend akzeptiert, dass Beamten ein demokratisches Grundrecht entgegen europäischer Rechtsprechung vorenthalten wird.“
Schaad berief sich dabei auf die Türkei-Urteile des EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte), in denen die Türkei aufgrund des Streikverbots von Beamte und Beamtinnen zweimal in den letzten beiden Jahren vom EGMR verurteilt wurde. Die Türkei führte mittels einer Volksabstimmung Änderungen in der Verfassung ein, die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst gewähren.
Ziel der GEW ist das Streikverbot von Beamte und Beamtinnen mit Hilfe der Entscheidungen des EGMR gegen die Türkei in Deutschland aufzuheben.