Lebenspartnerschaften mit Ehegatten, die unter anderem auf gleichgeschlechtliche Beziehungen beruhen, sind vom niedersächsischen Landtag hinsichtlich der Beamtenbesoldung, Beamtenversorgung und der Versorgungswerke der freien Berufe nun per Gesetz gleichgestellt worden.
Dieses soll am 01.11.2010, und nicht wie vom Bundesverfassungsgericht rückwirkend gefordert, erstmals in Kraft treten.
Der Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) Manfred Bruns äußert sich positiv über das eingeführte Gesetz mit den Worten: „Seit Jahren wurde die Gleichstellung angekündigt, aber die Beschlussfassung durch immer neue Einwände konservativer CDU- und FDP-Abgeordneter wiederholt verzögert. Erfreulich ist, dass auch die niedersächsischen Versorgungswerke der freien Berufe in das Gesetz einbezogen wurden.“
Der LSVD bietet Beamten und Beamtinnen in Partnerschaften Hilfe hinsichtlich der Klagestellung von rückständigen Bezügen an. Bereits vorgefertigte Mustertexte sind auf der Homepage des LSVD zu finden.