Der bis zum 31. Dezember 2010 befristete Gehaltszuschlag für begrenzt dienstfähige Beamte wurde als unbegrenzter Gehaltszuschlag umformiert. Dies beschloss die niedersächsische Landesregierung. Grund dafür war die erfolgreiche Umsetzung und Gewährung der Regelung, die für Landes- sowie für Kommunalbeamte eingesetzt werden kann bzw. konnte.
Beamte, die aus gesundheitlichen Gründen nur 50 Prozent dienstfähig sind, werden nach der Regelung statt einer Versetzung in den Ruhestand, ihrer gesundheitlichen Lage entsprechend weiter beschäftigt. Die Besoldung richtet sich dann nach der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit.
Dafür erhalten sie zusätzlich zur Besoldung einen Aufschlag, der das finanzielle Defizit, hervorgerufen durch einen geringeren Beihilfebemessungssatzes, ausgleichen soll. Der Aufschlag entspricht vier Prozent der Vollzeitbezüge bzw. mindestens 180 Euro.
Siehe auch:
Zuschuss für begrenzt dienstfähige Beamtinnen und Beamte - künftig unbefristet