Anfang Dezember 2010 hat das Oberverwaltungsgericht Münster auf Grundlage eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes die Selbstzahlung des potenzsteigernden Medikaments „Viagra“ für Beamte entschieden.
„Viagra“ wird bei erektilen Dysfunktionen eingesetzt und besteht aus dem Arzneistoff Sildenafil. Ein 65-jähriger Justizbeschäftigter, der aufgrund einer vorangegangenen Prostata-Operation an Erektionsstörungen litt, reichte Klage beim Oberverwaltungsgericht gegen das Land ein. Damit wollte er eine finanzielle Beihilfe, für die von ihm gekauften Viagra und homöopathischen Medikamente im Wert von 350 Euro vom Land erzwingen. Die medikamentöse Behandlung in Form von Viagra sollte die Potenz wiederherstellen. Jedoch entschieden sich die Richter für eine Ablehnung der Klage. Viagra unterliegt weiterhin der Selbstzahlung, auch dann, wenn eine erektile Dysfunktion aus einer vorherigen Krankheit resultiert ist.
Quelle: Bild.de