Ein 43-jähriger Beamter wurde jetzt vom Stadtrat in München wegen zahlreicher dienstrechtlicher Tatbestände vom Amt verwiesen. Dabei sind außer – sowie innerdienstliche Verstöße gegen das Dienstrecht bekannt geworden, die von Durchtrennung von Kabeln, Beleidigungen und Drohungen gegen Mitarbeitern und Vorgesetzten, Lärmbelästigung bis hin zu Betrug, Trunkenheit im Verkehr, Widerstand gegen Vollstreckungs-Beamte, Körperverletzung und Tötung eines Hasen reichten.
Im Jahr 2004 verursachte beispielsweise der Beamte bei der städtischen Bestattung einen finanziellen Schaden von rund 6.300 Euro, indem er die Daten-Kabel sowie die Notrufleitung des Aufzugskabels durchtrennte. Grund für diese Tat wird laut des Personalreferenten des Stadtrates „Abgrundtiefer Hass gegen die städtische Bestattung“ gedeutet. Nicht nur dienstlich fiel der Beamte strafrechtlich auf, sondern auch privat. Im Jahr 2004 tötete er beispielsweise einen Hasen, indem er diesen sowie einen Monitor und einen Drucker aus einem Fenster im dritten Stock warf.
Im Jahr 2009 wurde der Beamte zu einem Freiheitsentzug von zehn Monaten verurteilt. Grund für die Gefängnisstrafe war vorsätzliche Körperverletzung und Beleidung. Dem Stadtrat reichte es nun endgültig und er billigte eine Disziplinar-Klage mit dem Ziel, den Beamten vom Amt für immer zu entfernen.
Quelle: bild.de