05. Juli 2013 – Altersgeld wurde ohne Einwände durchgewunken
Das neue Gesetz zum Altergeld für Beamte, Richter und Soldaten im Bund, welches vom Bundestag beschlossen wurde, konnte am 05. Juli 2013 den Bundesrat ohne Einwände passieren. Das Gesetz sieht vor, dass Beamte, Richter und Soldaten im Bund vom Beamtentum in die Privatwirtschaft wechseln können und ihre Pensionsansprüche dabei nicht verlieren. Dieses Gesetz ist eine Neuerung im Beamtentum, da bisher berufene Beamte nicht wieder in die Privatwirtschaft wechseln konnten ohne ihre Ansprüche im Rahmen der Pension zu verlieren.
26. Juni 2013 – Kompromiss zum Altersgeld
Zum Altersgeld für Beamte im Bund, die freiwillig vorzeitig ausscheiden, hat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss gefunden. Demnach steht einem Abschluss des Verfahrens nach 18 Tagen nichts mehr im Wege.
Der Kompromiss stellt klar, dass ein Altersgeld lediglich für Beamte auf Bundesebene in Frage kommt. Somit hat ein Bundesbeamter einen Anspruch auf eine Mindestversorgung gegenüber dem Dienstherrn, der einer Bundesbehördenaufsicht oder dem Bund unterlegen ist. Mit dem Kompromiss wird die Sorge der Länder, eine finanzielle Zusatzbelastung durch die Einführung von Fallkonstellationen zu erleiden, die länder- und bundübergreifend sind, ausgeschlossen.
11. Juni 2013 – Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gibt bekannt, dass er am 26. Juni 2013, um 15 Uhr, im Bundestag unter anderem zum Altergeld tagt.
09. Juni 2013 – Ein Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierung der Versorgung sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften wurde bekannt gegeben.
07. Juni 2013 - Altersgeld wurde gestoppt
Das Gesetz zum Altersgeld wurde vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuss übersendet. Grund hierfür sind Klarstellungen, die getroffen werden sollen, damit der Bund sich in Fallkonstellationen, wie einem Zusammentreffen von Mindestruhegehalt und Altersgeld, nicht finanziell auf Kosten anderer Dienstherrn entlasten kann. Ebenso muss klargestellt werden, dass ein Altersgeld nur für Bundesbeamte in Betracht kommt.
04. Juni 2013 – Die 910. Plenarsitzung des Bundesrates, die am 07. Juni 2013, 12 Uhr, stattfinden soll, beinhaltet im Tagesordnungspunkt 12 das Altersgeld für Bundesbeamte. Der letzte der 77 Tagespunkten beinhaltet die Rentenerhöhung der Privatwirtschaft.
27. Mai 2013 – An diesem Tag wurden drei Neuerungen im Rahmen des Altersgeldes bekannt gegegben:
1. Empfehlungen der Ausschüsse zum Altersgeld
2. Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierung der Versorgung sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften - Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz – VersorgNG
3. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
17. Mai 2013 – Über das Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten wird beraten.
18. April 2013 – Die 02. und 03. Beratung über das Altersgeld, 234. Sitzung des Bundestages findet statt.
17. April 2013 – Ein erstellter Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT des Haushaltsausschusses über das Altersgeldgesetz sowie ein erstellter Bericht des Innenausschusses werden bekannt gegeben.
14. März 2013 – 01. Beratung des Bundestages bezüglich dem Altersgeldgesetz für Bundesbeamte in der 228. Sitzung findet statt.
26. Feburar 2013 – Ein Gesetzentwurf zum Altersgeld für Bundesbeamte, Soldaten und Richter wird von FDP, CDU und CSU auf den Weg gebracht.