Ein neues Gesetz sieht vor, dass Beamte und Richter künftig länger arbeiten müssen. Statt mit 65 erhalten sie jetzt ihre Pension erst mit 67 Jahren. Das beschloss der Landtag in Mainz. Der von Rot-Grün befürwortete Gesetzentwurf sieht eine stufenweise Erhöhung des Pensionsalters vor. Immerhin 70 000 Beamte und Richter sind betroffen.
Sparen auf Kosten der Beamten
Hintergrund für den Beschluss ist Geldnot, denn das Land will sparen. Aber auch demografisch bedingte Erfordernisse machen eine Anhebung der Altersgrenzen notwendig. Bei den Polizisten, Lehrern, Justizbeamten und Feuerwehrleuten sollen Ausnahmeregelungen greifen. Bereits im Vorfeld hatten der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft gegen das neue Gesetz protestiert. Änderungen forderte auch die Opposition der CDU. Sie stimmte gegen die neue Regelung.
Was steht im neuen Gesetz?
Beamte der Jahrgangsstufen 1951 bis 1954 müssen nun einen Monat länger arbeiten. Pro Jahrgang kommt ein Monat mehr hinzu. Für die ab dem Jahr 1955 geborenen Beamten sind es aufsteigend zwei Monate mehr. Erstmals mit 67 gehen die nach dem Jahr 1963 Geborenen in den Ruhestand. Auch Lehrer sind betroffen: Sie arbeiten künftig ein Jahr länger und gehen erst mit Ende des Schuljahrs in Rente. Ausnahmen gibt es bei den Feuerwehrleuten, der Polizei und den Beamten in der Justizvollzugsdienst. Hier ändert sich nichts.
Quelle: welt.de