Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhält in Kürze personellen Zuwachs. Zollbeamtinnen und -beamte werden kurzfristig eingesetzt, um die Rückstände bei der Bearbeitung der Asylanträge aufzuarbeiten.
Die Maßnahme ist zunächst auf bis zu sechs Monate befristet und wurde vom Bundesminister der Finanzen entschieden. Geplant ist, Zöllnerinnen und Zöllner einzusetzen, die sich in Fragen des Ausländerrechts auskennen. Die Beamtinnen und Beamten des gehobenen Dienstes stehen als Entscheider zur Verfügung, wenn es sich um einfache bzw. unzweideutige Fälle handelt.
Besonders geeignet sind die Beamtinnen und Beamten der Zollverwaltung für diese Aufgabe vor allem deshalb, weil sie in ganz Deutschland gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorgehen. Im Fachgebiet Ausländer- und Aufenthaltsrechts sind sie deshalb gut ausgebildet. Welche Personen eingesetzt werden, wird nun schnell entschieden.
Natürlich sei man bedacht, die wichtigen Aufgaben des Zolls durch diese Maßnahme nicht zu gefährden, so der Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Werner Gatzer. Er sehe in dieser Maßnahme einen bedeutenden Beitrag, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge personell zu entlasten.