In Niedersachsen soll die Beamtenbesoldung umgebaut werden. Das geht aus Plänen der Landesregierung hervor. Dabei soll der Familienzuschlag für Verheiratete wegfallen. Dafür soll es dann nur noch einen Familienzuschlag für Kinder, allerdings mit höheren Bedarfssätzen, geben.

Bei vielen Beamten stoßen die Pläne der rot-grünen Regierungsfraktionen auf Widerstand. Auch in der Landespolitik sorgt die Thematik für Wirbel. Im Detail sieht der Vorschlag den Wegfall des Familienzuschlags für verheiratete Beamte vor. Dafür soll dann der Familienzuschlag für Kinder angehoben werden.

Aktuell erhalten verheiratete Beamte ohne Kinder einen Familienzuschlag Stufe 1. Dieser beträgt in der Höhe bis zur Besoldungsgruppe A 8 123 Euro pro Monat. Dieser Betrag soll gestrichen und stattdessen auf Beamte mit Kindern verteilt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Staatsdiener verheiratet sind oder getrennt leben, alleinerziehend sind oder in einer Partnerschaft leben.

„Beamte und Beamtinnen mit Kindern sollen unabhängig von ihren Familienverhältnissen einheitlich gefördert und dadurch im Schnitt besser gestellt werden. Wir wollen nicht den Trauschein ohne Kinder fördern“, erklärte Gerald Heere von den Grünen.

Widerstand bei Beamten und der Kirche

Dass die Neuerung nicht bei alen Beamte auf Begeisterung stößt, ist offensichtlich und auch nachvollziehbar. Der niedersächsische Beamtenbund (NBB) geht sogar davon aus, dass die Reform der Beamtenbesoldung, so wie sie geplant ist, verfassungswidrig ist.

Ebenso kommt Kritik von der Evangelischen Landeskirche: „Wir unterstützen die Absicht dieser Pläne, Kinder in den Mittelpunkt zu stellen und besser zu fördern. Das sollte jedoch unabhängig vom Verheiratetenzuschlag geschehen. Wir halten daran fest, dass eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft einen genauso schützenswerten wie schützenden Raum bilden, in dem Menschen verlässlich, verbindlich und verantwortlich miteinander leben und füreinander sorgen“, erklärte Kirchensprecher Johannes Neukirch.

Alimentationsprinzip in Frage gestellt

Ebenso ist die CDU von den Plänen nicht sehr angetan. Fraktionsvize Reinhold Hilbers stellt das Alimentationsprinzip in Zusammenhang mit den Plänen in Frage. Der Dienstherr muss sich nach dem Alimentationsprinzip um den Beamten kümmern. Sollte er nun bestimmte Beamtengruppen ausgrenzen, so stellt diese Ausgrenzung das Alimentationsprinzip in Frage, welches für alle Beamten gleichermaßen gelten muss. Viele Beamten mit kleinerer Besoldung haben ohne den Familienzuschlag kein ausreichendes Einkommen mehr. Der Wegfall des Zuschlags stellt daneben auch einen Angriff auf die Ehe dar.

Rot-Grün will Rollenmodelle beenden

Für Rot-Grün stellt der Verheiratetenzuschlag lediglich nur ein Rollenmodell aus den „1960er-Jahren“ dar, wie Heere betonte. Noch in 2016 soll die Novelle des Beamtenbesoldungsgesetzes durchgebracht werden.