Lehrer werden künftig von der Unterrichtszeit freigestellt, sofern sie an Sitzungen des Personalrates teilnehmen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat den Ausbau für die Mitbestimmung für die 600.000 Beschäftigten des öffentlichen Dienstes beschlossen.
Ursprünglich hatte die Regierung aufgrund der erhöhten Fehlstunden im Unterricht die Mitentscheidungsrechte für Lehrer im Jahr 2007 eingeschränkt. Im Jahr 2005 kam es aufgrund der Beschäftigung im Personalrat zu einem Totalausfall an 538.000 Unterrichtsstunden.
Zusätzliche Freistellungsstellen für Lehrer sollen jedoch nicht geschaffen werden, betonte Innenminister Ralf Jäger (SPD). Er verwies zugleich auf ein Urteil vom Oberverwaltungsgericht (OVG), in dem eine Freistellung für Lehrer als rechtens gelte.
Schon im Jahr 2010 reagierte die nordrhein-westfälische Koalition mit einer Schaffung von zusätzlichen 255 Lehrerstellen für die Beschäftigung im Personalrat.
Ein dementsprechender Gesetzentwurf seitens des Kabinetts zum Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) vom 25.01.2011 enthält die Regelung, dass der Vorsitzende des Personalrats dann vollkommen freigestellt wird, wenn mehr als 200 Beschäftigte in der Dienststelle tätig sind.
Bisher war es so, dass ein Mitglied nur dann für maximal 12 Wochenstunden freigestellt wird, wenn in der Dienststelle zwischen 100 bis 300 Beschäftigte tätig waren.
Eine Neuerung des Gesetzes besagt zudem, dass der Personalrat ein Mitentscheidungsrecht zum Schutz der Beschäftigten zu Probezeiten-Verlängerungen, ordentlichen Kündigungen, vorzeitigen Versetzungen in den Ruhestand sowie generellen Umsetzungen innerhalb einer Dienststelle zugesprochen bekommt.
Zudem soll der Personalrat ein Mitspracherecht zu Organisationsentscheidungen erhalten, etwa bei der Einführung der Telearbeit.
Quelle: rundschau-online.de