In Thüringen wurde von dessen Finanzminister Dr. Wolfgang Voß eine Streichung der Eigenbehalte in der Beihilfe für die Thüringer Beamten signalisiert. Damit würde er auf die Forderungen des Thüringer Beamtenbundes (tbb), die Ende 2012 vorgetragen worden sind, reagieren.
Der Eigenbehalt beträgt zur Zeit vier Euro pro Rechnungsbeleg unabhängig von der Praxisgebühr. Diesen müssen Beamte in Thüringen selbst tragen. Der Eigenbehalt wurde im Jahre 2004 analog zur Praxisgebühr eingeführt. Die Praxisgebühr ist nun zum 01. Januar 2013 weggefallen. Ebenso fiel auch der Eigenbehalt in der Beihilfe weg. Trotz des Wegfalls müssen Beamte im Bund bisher weiterhin den Eigenbehalt zahlen.
Finanzminister Voß teilte nun mit, dass er zeitnah einen Vorschlag zur Änderung der Thüringer Beihilfeverordnung auf den Tisch legen werde, so dass der Wegfall der Eigenbehalte auch in Kraft treten wird. Kritik kam indes vom Beamtenbund in Thüringen. Dieser kritisierte die Vorgehensweise von Voß, denn eine nachträgliche und rückwirkende Änderung der Beihilfeverordnung sei gesetzlich nicht möglich. Finanzminister Voß allerdings versicherte, den Sachverhalt schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.
Quelle: behoerden-spiegel.de