In Berlin können Lehrer wieder verbeamtet werden. Der Senat beschloss am 22. März 2022 dazu einen Stufenplan. Lehrer, die nicht verbeamtet werden wollen, sollen einen Nachteilsausgleich erhalten. Damit setzte der Senat ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.
Nicht alle Lehrer können verbeamtet werden
Lehrer bis zum Alter von 52 Jahren können verbeamtet werden, sofern sie dies wünschen. Das Mindestalter für eine Verbeamtung ist erhöht worden, wie die Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse (SPD) erklärt. Lehrer, die bereits älter als 52 Jahre sind, können keinen Beamtenstatus mehr erhalten. Für eine Verbeamtung müssen zudem bestimmte notwendige gesundheitliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Verbeamtung wird schrittweise umgesetzt
Die Verbeamtung von Lehrkräften soll schrittweise umgesetzt werden. Den Anfang sollen neue Lehrkräfte machen. Sie können ab dem Schuljahr 2022/2023 den Beamtenstatus erhalten. Danach soll es in Stufen nach Alter mit der Verbeamtung weitergehen. Diejenigen Lehrer, die nicht verbeamtet werden können oder möchten, können einen Nachteilsausgleich erhalten. Dieser soll bis Mai 2022 ausgearbeitet sein.