Beamte, die in eine höhere Dienststelle dauerhaft wechseln, müssen künftig innerhalb einer Frist von 18 Monate dementsprechend besoldet werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Berlin in seinem Urteil.
Geklagt hatte unter anderem eine stellvertretene Gymnasialdirektorin aus Dresden, die nach einem Wechsel in eine höhere Dienststelle mit der höheren Besoldungsgruppe A15 trotzdem über Jahre ihre niedrigere Besoldungsgruppe A14 beibehielt. Sie forderte eine Ausgleichszahlung von ihrem Dienstherren, der nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dieser stattgeben muss. Experten befürchten durch das Urteil nun eine Welle von Klagen in Millionenhöhe. Viele ähnliche Fälle seien zudem in Sachsen und Bayern bekannt.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass Beamte, die eine dauerhafte Tätigkeit in einer höheren Besoldungsgruppe annehmen, nach spätestens 18 Monaten auch dementsprechend besoldet werden müssen. Zu beachten sind dabei Formulierungen der Dienstherren wie „auf Dauer“, „endgültig“ oder „zeitlich eingeschränkt“, die den Anspruch auf eine höhere Besoldung für rechtens erklären.