Brandenburger Beamte, Richter und Versorgungsempfänger können sich auf eine Übertragung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst vom März 2011 freuen. Das Kabinett stimmte dem Gesetzentwurf des Finanzministers, welcher nun dem Landtag weitergeleitet wird, zu.

Der Landtag wird dann endgültig eine Entscheidung über die künftige Beamtenbesoldung treffen.

Der Finanzminister ist froh über die Zustimmung des Kabinetts und bezeichnet dies als einen „fairen Schritt“ gegenüber den Beamten im Land, obwohl, wie er weiter betont, es „enorme finanzielle Herausforderungen an alle öffentlichen Haushalte im Land“ darstellt.

Das Tarifergebnis für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes Brandenburg soll, nach Aussagen des Finanzministers, zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten übertragen werden. Somit wäre eine rapide Verbesserung der Besoldung für Beamte und Pensionäre für die Jahre 2011 und 2012 in Sicht. Für das Land Brandenburg bedeutet die Tarifübertragung jedoch Mehrkosten in Höhe von 29,2 Millionen Euro im Jahr 2011 und 60,8 Millionen Euro im kommenden Jahr.

Tarifübertragung im Einzelnen:

  1. Ab 01. April 2011 lineare Anhebung der Besoldung um 1,5 Prozent für Beamte, Richter und Anwärter
  2. Ab 01. Januar 2012 lineare Anhebung der Besoldung um 1,9 Prozent für Beamte, Richter und Anwärter
  3. Ab 01. Januar 2012 Anhebung der Grundgehaltssätze um 17 Euro für Beamte und Richter
  4. Ab 01. Januar 2012 Anhebung der Grundgehaltssätze um 6 Euro für Anwärter
  5. Lineare Erhöhung der Versorgungsbezüge für Pensionäre entsprechend der Anhebungen der Beamtenbesoldung
  6. Für Beamte, Versorgungsempfänger und Richter Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro
  7. Für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst Einmalzahlung in Höhe von 120 Euro

Quelle: niederlausitz-aktuell.de

 

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