Am 09. Juni 2011 hatte das Abgeordnetenhaus in Berlin eine Neuregelung zur Besoldung (Beamtenbesoldung) von Berliner Beamte beschlossen. Neu eingestellte, bestehende und übergeleitete Beamte in und nach Berlin erhalten laut neuer Besoldungstabelle ab 01. August 2011 eine Erhöhung um 2 Prozent ihrer Besoldung.
Sonderzahlungen wie der Familienzuschlag sowie Stellen- oder Amtszulagen werden als eigenständige Zahlungen beibehalten.
Eine wesentliche Änderung hinsichtlich der Eingruppierung in die Besoldungsgruppe und –stufe ist die Anrechnung der Berufserfahrung und nicht wie bisher das Dienstalter. Somit werden Beamte, die keine Berufserfahrung aufweisen können, in die Stufe 1 eingruppiert. Durch überdurchschnittliche Leistungen kann der Aufstieg in die nächste Stufe beschleunigt werden. Eine Bindung an eine bestimmte Dienstzeit fällt weg. Das Gleiche gilt bei unterdurchschnittlichen Leistungen. Dort wird der Aufstieg in eine andere Besoldungsgruppe gehemmt. Zudem kann sich ein längerer Sonderurlaub ebenfalls negativ auf den Aufstieg auswirken.
Siehe auch:
Besoldung Berlin - Besoldungstabelle - Besoldungserhöhung 2011