Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit, ob die Beamtenbesoldung für Professoren an Hochschulen entsprechend dem Alimentationsprinzip ausreichend in der Höhe ist. Grund für die Prüfung ist eine Klage eines Hochschulprofessors.
Dieser klagte im Jahr 2005 zuerst vor dem Verwaltungsgericht in Gießen gegen die niedrigere Beamtenbesoldung für neu eingestellte Professoren, die im Rahmen der im Jahr 2002 erlassenen Neuregelung gelten sollte.
Professoren wurden vor der Neuregelung nach der C-Besoldungsordnung vergütet. Seit Einführung der Neuregelung fiel die C-Besoldungsordnung weg. Die Professoren erhalten seitdem eine Besoldung nach der W-Besoldungsordnung, die jedoch in der Höhe etwa ¼ unter der früheren Beamtenbesoldung liegt. Zudem ist sie gegenüber der C-Besoldung unabhängig von Dienstalter des Professors. Nach dem Alimentationsgesetz muss ein Beamter jedoch angemessen besoldet werden.
Die Besoldung des Klägers belief sich in seinem ersten Berufsjahr auf 3.890 Euro zuzüglich Leistungsbezüge in Höhe von etwa 24 Euro monatlich. Das ist so viel wie ungefähr ein Gymnasiallehrer verdient. Viel zu wenig für einen Professor, der studiert, promoviert, habilitiert und geforscht hat – so zumindest die Ansicht des Professors.
Das Verwaltungsgericht reichte die Klage zum Bundesverfassungsgericht weiter. Die Gerichtskosten wird der Hochschulverband mit der Begründung, dass sie eine „leistungsbezogene Besoldung“ nicht ablehnen, tragen.
Der hessische Innenminister Boris Rhein (CDU) hingegen verteidigte vor Gericht die 2002 erlassene Neuregelung, welche grundlegend eine leistungsorientierte Bezahlung garantieren sollte.
Verfassungsrichter Udo di Fabio wird zusammen mit den anderen sieben Richtern nun über die Besoldung von Professoren entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht selbst besteht aus acht Richtern, wobei sechs davon selbst Professoren sind. Eine Entscheidung wird erst in einigen Monaten erwartet.
Quelle: spiegel.de