Wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, müssen Richter und Staatsanwälte in Deutschland ein Mindesteinkommen erhalten. Die rund 25.000 Richter und Staatsanwälte müssen von nun an so besoldet werden, dass am besten keine der neu festgelegten 5 Parameter zutrifft.
Neuigkeiten für Richter und Staatsanwälte
15. September 2022: 2019 wurden 2.000 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte geschaffen. Zudem sollten neue Büromitarbeiter eingestellt werden. Dieser Prozess ist nun 2022 abgeschlossen. Gefordert wird nun eine Digitalisierung der Justiz.
Die 5 ausgearbeiteten Parameter zur Besoldung
Der damalige Zweite Senat unter Vorsitz von Andreas Voßkuhle entwarf eine komplexe Formel, mit der verfassungsrechtliche Untergrenzen kalkuliert werden können. Insgesamt gibt es 5 Parameter, von denen höchstens zwei Parameter zutreffen dürfen. Bei drei zutreffenden Parametern ist die Besoldung als ein Verstoß gegen das Grundgesetz anzusehen.
Die fünf vom Gericht festgelegten Parameter wären somit:
1. Die Besoldung der Richter und Staatsanwälte darf nicht mehr als 5 Prozent hinter der Lohnentwicklung der Tariflöhne innerhalb eines Zeitraumes von 15 Jahren hinterherhinken.
2. Es darf keine größere Differenz als 5 Prozent zwischen der Beamtenbesoldung der Richter und Staatsanwälte und der allgemeinen Entwicklung der Löhne innerhalb eines Zeitraumes von 15 Jahren entstehen.
3. Die Besoldung der Richter und Staatsanwälte darf nicht mehr als 5 Prozent hinter dem Verbraucherindex innerhalb eines Zeitraumes von 15 Jahren liegen.
4. Es muss bei einer Besoldungserhöhung der unteren Besoldungsgruppen ein entsprechender Mindestabstand zur Besoldung der Richter und Staatsanwälte gewahrt werden.
5. Richter und Staatsanwälte dürfen nicht mehr als 10 Prozent hinter dem Durchschnitt des Bundes bezüglich ihrer Besoldung zurückfallen.
Des Weiteren hat das Gericht Faktoren für die Qualitätssicherung festgelegt. Hier heißt es, dass eine Besoldung dann verfassungswidrig einzustufen ist, wenn der Notenschnitt für die Neueinstellung von Richter erheblich minimiert werden muss (Az: 2 BvL 17/09 ).
Unterschiedliche Besoldungsentwicklung zwischen den Ländern führte zu Urteil
Hintergrund für das Urteil ist die Kluft zwischen den Besoldungen der Richter in den entsprechenden Ländern, die sich seit dem Jahr 2006 immer mehr auseinanderentwickelt haben. Als Beispiel hierfür kann man die Besoldung der Berufsanfänger in Bayern und der Anfänger in Hamburg nehmen. Beide verdienen in etwa 4.000 Euro pro Monat. Beamte im Saarland hingegen erhalten rund 800 Euro weniger. Hier verdienen Berufsanfänger etwa 3.200 Euro.
Das Gericht betonte, dass die Länder einen Spielraum für die Anpassung der Besoldung haben, jedoch diesen nicht allein zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte nutzen dürfen. Zwar sei die Einhaltung der Schuldenbremse ein wichtiger Faktor, der aber nicht nur auf den Rücken der Justizbeamten gehen dürfe.
Das Bundesverfassungsgericht will mit seinem Urteil eine Abhängigkeit der Justiz von der Lohnentwicklung und auch der Preisentwicklung verhindert. In Sachsen-Anhalt war die Besoldung im Zeitraum von 2008 bis 2010 „evident unzureichend“, wie das Gericht bekannt gab.
Nun bleibt abzuwarten, ob eine Besoldungsanpassung für Richter und Staatsanwälte stattfinden wird.