Gemäß dem neuen Landesbesoldungsanpassungsgesetz, das am 15. November 2017 in Schwerin in einer ersten Lesung beraten wurde, sollen Beamte in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr länger als ein halbes Jahr nach den Einkommensanhebungen für tariflich angestellte Beschäftigte auf ihre Besoldungserhöhungen warten müssen. Hier soll demnach eine zeitliche Begrenzung greifen.

Zeit- und wirkungsgleiche  Übernahme der Tarifergebnisse

2018 soll auch erstmals eine zeit- und wirkungsgleiche  Übernahme der Tarifergebnisse auf die Beamten erfolgen. Zum 01. Januar 2018 steigt damit die Besoldung im Land um 2,15 Prozent. Davon werden 0,2 Prozentpunkte der Einkommenanhebung in die Pensionskasse des Landes fließen. Zuvor haben die Landesbeamten zum 01. Juni 2017 im Rahmen der ausgehandelten Besoldungsanhebungen eine erste Besoldungserhöhung in Höhe von 2,0 Prozent erhalten.

Weihnachtsgeld wird 2018 erhöht

Des Weiteren soll das Weihnachtsgeld, welches in Form einer Sonderzahlung gezahlt wird, 2018 erhöht werden. Insgesamt sollen die neuen Regelungen bis 2022 gelten.

 

Lesen Sie auch:

Höhe der Sonderzahlung der Länder

Informationen zur Besoldung in Mecklenburg-Vorpommern

 

Quelle: t-online.de