Der dbb fordert, die beschlossene dreistufige Anhebung der Bundesbesoldung noch vor dem Sommer wirksam werden zu lassen. Die erste Anhebung soll rückwirkend zum 01. März 2018 in Höhe von 2,99 % abzüglich der 0,2 % Versorgungsrücklage durchgesetzt werden.

Am 20. Juni 2018 fand das Beteiligungsgespräch zum Entwurf des „Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018 - 2019 - 2020“ statt. In diesem ist eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses aus dem TVöD auf die Bundesbeamten verankert.

Dies bedeutet, dass die Beamtenbesoldung um

  • 2,99 Prozent rückwirkend zum 1. März 2018
  • 3,09 Prozent zum 1. April 2019 und
  • 1,06 Prozent zum 1. März 2020 angehoben wird.

Allerdings war bis dato nicht ganz klar, wann genau die Besoldungsübertragung wirksam wird. Die Vertreter des Bundesinnenministeriums gaben nun bekannt, dass sich das Bundeskabinett im Juli 2018 mit dem Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetz befassen werde.

Der dbb fordert die Regierung auf, bereits im Sommer mit den ersten Zahlungen zu beginnen.

 

Quelle Text: dbb.de