Gemäß dem Vorschlag der Ampelkoalition, der auf die Verpflichtung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe beruht, das eine Überarbeitung der Besoldungsstrukturen für Bundesbeamte vorsieht, sollen Beamte im Bund mehr als die Grundsicherung netto verdienen. Insbesondere soll die Besoldung der unteren Besoldungsgruppen um 15 Prozent netto über der Grundsicherung liegen. Der Entwurf sieht für den Bundeshaushalt 2025 zusätzliche Kosten von 147,6 Millionen Euro vor. 2026 sollen sich die Mehrkosten durch die Besoldungsanhebung auf 131,4 Millionen Euro belaufen.

Das ändert sich für Beamte ab 2025

Folgende Änderungen sind im Entwurf vorgesehen:

  • Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 20 Prozent für Bundesbeamte, die ab dem 60. Lebensjahr in Altersteilzeit gehen möchten
  • Anhebung der Grundbesoldung der Besoldungsgruppen A4, A6 und A7.
    • Für A4 wird das Grundgehalt auf die Stufe 5 angehoben, für A6 und A7 auf Stufe 3.
    • Beamte in der Besoldungsgruppe A3 werden in die A4 höhergruppiert.
    • Mehr zur Beamtenbesoldung für den Bund
  • Der Familienzuschlag wird wie folgt festgelegt: Stufe 1 für verheiratete oder verwitwete Beamte sowie verheiratete Beamte, die beide im Bundesdienst tätig sind, Stufe 2 für verheiratete oder verwitwete Beamte mit Kindern, Stufe 1 mit Differenzzahlung zu Stufe 2 für ledige oder geschiedene Beamte mit Kindern. 
    • Beamte der Stufe 1 (verheiratet) erhalten zusätzlich 171,28 Euro brutto
    • Beamte in Stufe 2 (mit Kindern) erhalten 317,66 Euro brutto für ein Kind und weitere 146,38 Euro für zwei Kinder, für jedes weitere Kind 456,06 Euro 
  • Einführung eines "alimentiven Ergänzungszuschlag", der sich nach dem Wohnort und der Zahl der Kinder im Haushalt lebend sowie an den Mietspiegel, auf den für die Berechnung des Wohngeldes zurückgegriffen wird, orientiert. 
  • Zahlung eines rückwirkenden Ausgleichs von 2017 bis 2019 für Beamte mit drei oder mehr Kindern, ab 2021 für alle Bundesbeamten. Der Ausgleich umfasst die versäumten Ergänzungszuschläge.

Höhe des alimentiven Ergänzungszuschlags

Stufe nach Wohnort mit 1 Kind mit 2 Kindern mit 3 Kindern mit 4 oder mehr Kindern
I - - 265 Euro/Monat 265 Euro/Monat
II - - 284 Euro/Monat 284 Euro/Monat
III - - 306 Euro/Monat 306 Euro/Monat
IV 12 Euro/Monat 12 Euro/Monat 332 Euro/Monat 332 Euro/Monat
V 83 Euro/Monat 83 Euro/Monat 351 Euro/Monat 351 Euro/Monat
VI 155 Euro/Monat 155 Euro/Monat 384 Euro/Monat 384 Euro/Monat
VII 240 Euro/Monat 240 Euro/Monat 418 Euro/Monat 418 Euro/Monat

Quelle: Referentenentwurf der Bundesregierung