Die Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub wurde vom Bundeskabinett am 16. Dezember 2020 beschlossen. Diese sieht unter anderem einen rechtlichen Rahmen für die Verstetigung von Langzeitkonten vor.

Auf einem Blick: Die wichtigsten Vereinbarungen

Auf einem Blick: Die wichtigsten Vereinbarungen

Bildquelle: Eigene Darstellung | Langzeitkonten Verbesserungen für Beamtinnen und Beamte

Die vereinbarten Eckpunkte in Kürze

  • maximale Gutschreibung von 1.400 Stunden als Zeitguthaben auf einem Langzeitkonto
  • eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit von bis zu drei Stunden ist möglich
  • künftig können jährlich bis zu 40 Stunden genehmigte und dienstlich angeordnete Mehrarbeit auf dem Langzeitkonto für eine Dienstbefreiung gutgeschrieben werden
  • eine Freistellung kann für maximal drei Monaten in zusammenhängender Form genommen werden; allerdings wird gleichzeitig damit eine Möglichkeit eröffnet, im Ausnahmefall noch länger freigestellt zu werden
  • es kann künftig eine Freistellung bis zu drei Monate vor Eintritt in die Pension beantragt werden
  • Dienstreisen, die über die tägliche Arbeitszeit hinausgehen, können als Freizeitausgleich in Höhe von einem Drittel der nicht anrechenbaren Reisezeiten abgegolten werden
  • Minimierung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 41 auf 40 Stunden möglich, ohne dass dabei die Besoldung gekürzt wird, sofern der Beamte pflegebedürftige nahe Angehörige im eigenen oder im Haushalt des Angehörigen pflegen oder betreuen muss
  • Wiedereinführung der "Opt out"-Regelung rückwirkend zum 1. Januar 2020